22. September 2015

Wettbewerb – Garant für Qualität?

Impuls und Reflexion
Wettbewerbe sollen die Chancengleichheit garantieren. Sie sollen darüber hinaus zur bestmöglichen Auswahl zwischen einer größtmöglichen Vielfalt kreativer Lösungen führen. Und Wettbewerbe sollen zu Diskussionen über den Planungsprozess führen und es damit ermöglichen, die Öffentlichkeit einzubeziehen. Doch bleiben Architekturwettbewerbe, ob offen, halboffen oder geschlossen, nicht doch eine Chimäre? Was geschieht eigentlich vor den Wettbewerben? Wie wird über Teilnahmen entschieden? Wie sehr spielen hinter den Kulissen qualitätsfremde Kriterien eine Rolle, wie oft übersieht die Jury die besseren Entwürfe, wie oft ist ihre Entscheidung nicht überzeugend. Architekturqualität statt Architekturquantität, lokal statt global? (Foto: Jan Esche)
Foto: Jan Esche

Von Karlheinz Beer
Architekt und 1. Vorsitzender BDA Bayern

Der Architektenwettbewerb stellt ein einzigartiges und damit beispielgebendes Erfolgsmodell dar. Die unbestreitbaren Vorteile eines Leistungswettbewerbs zur Auswahl des geeigneten Architekten für die Planung einer individuellen Bauaufgabe sind seit Jahrhunderten ein effizientes Verfahren für Bauherren.

Der Nutzen bleibt dabei nicht auf die Architektenauswahl beschränkt. Der Wettstreit der Architekten untereinander im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und die dabei vorhandene Konkurrenz erzeugen bestmögliche Qualität für das zu planende Projekt im Interesse des Bauherrn. Diese Qualität ist aber gleichzeitig für die Wirkung von Gebäuden in der Öffentlichkeit verantwortlich und bildet damit den Grundstein für das, was die Allgemeinheit als Baukultur bezeichnet. Die Durchführung von Wettbewerben erfolgt somit sowohl im Interesse der Architekten selbst als auch der Bauherrn und der breiten Öffentlichkeit und bietet allen Beteiligten gleichermaßen Vorteile.

Ein weiterer Grund für den anhaltenden Erfolg sind die Regularien, nach denen Wettbewerbe durchgeführt werden. Diese sichern in transparenter Weise die Rechte der teilnehmenden Architekten und die des Auslobers und Bauherrn. Die unverzichtbaren Essentials für die Wettbewerbsdurchführung sind seit Anbeginn nahezu unverändert:
– Anonymität des Verfahrens
– Bewertung durch eine unabhängige Fachjury
– Herstellung einer Rangfolge und Vergabe von Preisen
– Schutz der Urheberrechte der Teilnehmer
– Auftragsversprechen

Als Garant für rechtssichere und inhaltlich ausgewogene Auslobungsbedingungen hat sich die unmittelbare Mitwirkung des Berufsstandes bei der Prüfung der formellen Auslobungsbedingungen erwiesen. Zunächst vom BDA, dann seit Mitte der 70er Jahre wird von den Architektenkammern jede Auslobung auf die Einhaltung der Regularien geprüft. Mit der Erteilung des Registriervermerks (früher: Übereinstimmungsvermerk) wird bestätigt, dass die Auslobung frei von Bedenken ist. Die Architektenkammern übernehmen mit dieser Prüfung Verantwortung für die Teilnehmer und fungieren quasi als deren Anwalt.

Das tatsächliche Funktionieren dieses Systems ist natürlich abhängig von der Professionalität der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kammer, aber ebenso auch vom hohem Engagement der ehrenamtlich Tätigen in den Verbänden. Gerade die Mitglieder des BDA Bayern haben stets maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene genommen, wenn es um den Erhalt der Grundsätze für Wettbewerbsverfahren ging.

Dass nach der Rezession in der Bauwirtschaft die Zahl der Wettbewerbsverfahren gerade in Bayern steil nach oben ging, ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass tatsächlich jede Auslobung individuell beraten wird und auch Sonderwünschen von Ausloberseite flexibel Rechnung getragen wird, ohne dass dabei Architekteninteressen oder die „Essentials“ in Frage gestellt oder verletzt worden wären. Über 450 registrierte Wettbewerbe in Bayern in den letzten 5 Jahren sind dafür nachhaltiger Beleg.

Gefahren drohen eher von Innen durch überzogene Vorstellungen und Forderungen der Beteiligten. Hierzu zählt leider auch die seitens des Berufsstandes sehr vehement vorgetragene Forderung nach offenen Wettbewerben. Angesichts der Tatsache, dass mit der Vollendung des Binnenmarktes ein striktes Verbot jeglicher regionalbezogener Einschränkungen einhergegangen ist, würde eine schrankenlose europaweite Öffnung zu unlösbaren logistischen Problemen führen. Nicht übersehen werden darf nämlich, dass die einstmals offenen Realisierungswettbewerbe nur aufgrund der Tatsache, dass sie auf Regierungsbezirke oder Länder beschränkt waren, überhaupt durchführbar waren.

Deutlich wichtiger ist hier das Engagement für die Sicherung der Beteiligung von Berufsanfängern und kleineren Büroeinheiten. Die hierzu vom BDA Bayern im Frühjahr 2015 veröffentlicht Broschüre ist hierfür ein entscheidender Meilenstein.

Auch der weitere Kritikpunkt, Wettbewerbe seien zu zeitaufwendig, zu teuer und organisatorisch nicht zu bewältigen, fällt häufig auf die Auslober selbst zurück. Ursache hierfür sind häufig von Ausloberseite geforderte Materialschlachten, die völlig unsinnig sind. Wenn nämlich den teilnehmenden Architekten überzogene Leistungen abgefordert werden, stellt sich die Frage, ob diese im Rahmen einer Preisgerichtssitzung überhaupt bewertbar sind. Dies gilt in erster Linie in Bezug auf Berechnungen und Aufstellungen aus dem Bereich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energie. Diese zweifellos neben der Gestaltung wesentlichen Kriterien für die Qualität eines Entwurfs können anhand von genau bezeichneten Punkten in der Aufgabenstellung für das Preisgericht erkennbar und bewertbar gemacht werden, ohne dass umfangreich zusätzliche Unterlagen gefertigt werden müssen. Auch in Bezug auf die graphische Darstellung des Entwurfs sollte wieder mehr Zurückhaltung geübt werden. Denn häufig wird für das Preisgericht die klare Darstellung (schwarzer Strich auf weißem Grund) leichter zu beurteilen sein als eine allzu perfekte graphische Aufbereitung.

Wenn darauf geachtet wird, dass der Wettbewerbsentwurf keinen vorweggenommenen Vorentwurf nach HOAI darstellen kann, bleibt auch der Aufwand für Teilnehmer, Vorprüfer, Preisgericht und Auslober überschaubar. Auch die Besetzung, besser: die Überbesetzung von Preisgerichten führt zu Problemen, die jederzeit vermeidbar wären. Preisgerichte, die aus über 40 Personen (inkl. Berater und Sachverständige) bestehen, sind zumindest schwerfällig, in der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt und auch terminlich und räumlich kaum mehr koordinierbar. Auch die dadurch entstehenden Kosten belasten Auslober nachhaltig.

Wenn auch nachvollziehbar ist, dass bei einer Kommune als Auslober und als Sachpreisrichter nicht nur die Führungsspitze, sondern auch alle Stadtratsfraktionen, Ausschussvorsitzende und sonstige Vertreter von Interessensgruppen vertreten sein wollen, sollte jedoch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Preisgerichts weiter unbedingten Vorrang haben.

Möglicherweise ergeben sich aus den Vorschriften zur Bürgerbeteiligung, eingeführt mit der RPW 2013, Ansätze, dass auf der einen Seite schlanke Preisgerichte möglich bleiben, die Meinung der nicht berücksichtigten Kommunalpolitiker und sonstigen Interessensgruppen flankierend abgefragt und berücksichtigt werden kann. Hier sollten tatsächlich Modelle erarbeitet und geprüft werden, um offensichtliche organisatorische Probleme zu vermeiden, ohne dass die ebenfalls notwendige und gewünschte Beteiligung verloren geht.

Als Resümee lässt sich daher feststellen, dass mit einfachen, aber klaren Regeln nicht nur die transparente Vergabe von Aufträgen an Architekten gesichert wird, sondern auch Auslober und Öffentlichkeit erhebliche Vorteile daraus ziehen. Das Ziel eines Berufsverbandes für Architekten muss also daraufhin gerichtet sein, diese Grundlagen zu erhalten und, wenn notwendig, kommenden Entwicklungen anzupassen. Die professionelle und individuelle Beratung bei der Auslobung und Erteilung von Registriervermerken muss weiter unterstützt werden.

Die in Kürze anstehenden EU bedingten Änderungen der Vergabestrukturen müssen auch als Katalysatoren verstanden werden – das Wettbewerbswesen zu reformieren. Ziel bleibt es die Anzahl der Wettbewerbe deutlich zu erhöhen und die Zugangsmöglichkeiten unabhängig von Größe und Erfahrung des Büros nicht einzuschränken. Dem hohen Mass an Qualität in unseren Architekturbüros und der wertvollen Kreativität, die erst notwendige Entwicklungen in unserer Gesellschaft ermöglichen, sind wir verpflichtet.

5 Gedanken zu „Wettbewerb – Garant für Qualität?“

  1. Lesetipp:
    BaunetzWoche#400: Competition – Über Wettbewerbe
    u.a. mit Jeanette Kunsmann über das Scheitern mit Champagner, Luise Rellensmann im Gespräch mit Fuensanto Nieto und Enrique Sobejano über Wettbewerbe als Versuchslabor, Sophie Jung über die Verlierer vergangener Jahrhunderte, von Bernini bis Le Corbusier, Jeanette Kunsmann im Gespräch mit Frank Barkow über den Durchschnitt, Demokratie und Champagner und dem Wettbewerb als gefährliches, unkalkulierbares und brisantes Mittel, Stephan Becker über Wettbewerbe als Wohltat fürs Lebensgefühl: It’s only Rock’n’Roll, Luise Rellensbach im Gespräch mit Phase eins über Wettbewerbe als Exportschlager, Bettina Krause über Gemeinsamkeiten von Architekturwettbewerben und Zirkusvorstellungen und die Arbeitsweise von Stararchitekten bei Wettbewerben, und – last not least – Polina Goldberg im Gespräch mit Sergei Tschoban und Karsten Waldschmidt über das Wettbewerbswesen im Architektenleben.

  2. Ich plädiere für den offenen zweiphasigen Wettbewerb mit niedrigen Preisgeldern, jedoch einer angemessenen Aufwandsentschädigung für alle Teilnehmer in der zweiten Phase. Der offene zweiphasige Wettbewerb bietet unserer Gesellschaft die besten Chancen für ihre baukulturelle Weiterentwicklung, dem Bauherrn optimale Konzepte und den Architekten eine faire Auftragsvergabe. Ein nachgeschaltetes Bewerbungsverfahren ist legitim und für die weitere Zusammenarbeit schlichtweg eine Notwendigkeit. Das Verfahren sollte der Bauherr allein mit dem Träger des ersten Preises führen.

    Robert Rechenauer
    Architekt, München

    1. Der offene zweiphasige Wettbewerb ist vorallem eins: fair. Um mehr offene Wettbewerbe zu etablieren, ist die Zweiphasigkeit ein großartiges Instrument: Zum einen maximiert sie die Bandbreite an Lösungsvorschlägen, inspiriert damit die Diskussion und lehrt Auslober und Jury, die Aufgabe zuallererst visionär zu denken. Zum anderen minimiert sie den Aufwand bei den teilnehmenden Büros, sofern das Verfahren auch inhaltlich zweiphasig aufgebaut ist: also eine erste Qualifizierung über eine starke konzeptionelle Entwurfsidee und deren spätere Vertiefung in Phase 2.
      Denn der Nachteil des offenen Wettbewerbs ist, dass der hohe Aufwand – aufgrund größerer Teilnehmerzahl – noch marginaleren bis absurden Erfolgsaussichten gegenübersteht. Deshalb ist der offene zweiphasige Wettbewerb bezüglich Input – Output gleichzeitig wirkungsvoller und fairer.
      Im Ergebnis wird der Wettbewerb nicht nur zum zielorientierten Akquisetool, sondern wird einen permanenten, virulenten und ambitionierten Wettstreit von Ideen und Haltungen kultivieren, den kreativen Diskurs als gesellschaftliches Engagement der Architekten. Da lohnt sich der Aufwand.

      Ina Laux
      Architektin und Stadtplanerin, München

  3. Lesetipp 2: Des Architekten Freud und Leid von Marcel Bächtinger, in: Hochparterre, 13.10.2015.
    Auch in Deutschland wird gerade rege über das Wettbewerbsverfahren diskutiert. «BDAtalk», das Online-Debattenmagazin des Bund Deutscher Architekten Bayern, stellt als aktuelles Thema die Frage «Wettbewerb – Garant für Qualität?» in den Raum. …
    http://www.hochparterre.ch/nachrichten/wettbewerbe/blog/post/detail/des-architekten-freud-und-leid-ii/1444740033/

  4. …aus aktuellem Anlaß: Gerhard Matzigs Beitrag „Gegen die Mauschelei“ in der Süddeutschen Zeitung, 08.02.2017, über die Intransparenz von Architekturwettbewerben und die radikale Öffnung von Ausschreibungen.

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Prof. Hans-Peter Achatzi

Architekt, Berlin

Planungsaufträge werden im Direktauftrag, in einem Verhandlungsverfahren ohne Lösungsvorschläge oder in konkurrierenden Verfahren mit mehreren Entwürfe vergeben. Bei allen Verfahren können gute Gebäude entstehen – und schlechtere.

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Ein Direktauftrag selbst an die renommiertesten Architekten bietet zwar die Chance einen guten Entwurf zu erlangen – aber keine Sicherheit. Bei der Auswahl von Architekten in einem reinen Verhandlungsverfahren habe ich zwar einen Planungspartner – doch noch lange keinen Entwurf – erst recht keinen abgestimmten Entwurf. Und was ist wenn der Planungspartner in der anschließenden Planungsphase gerade eine schlechte Phase hat, vielleicht kein Zugang zu dem Thema findet oder mit seinem Büro anderweitig stark eingespannt ist? Und wie will der Auslober die Qualität des Entwurfes beurteilen ohne den Vergleich zu anderen Konzepten zu haben? Wie werden die Behörden und weiteren Planungspartner in die Entwicklung und Abstimmung insbesondere des Vorentwurfs einbezogen? Wie lange dauert das und wann liegt ein gutes und abgestimmtes Konzept vor? Alles unklar!

Dahingegen ist eine hohen Entwurfsqualität garantiert wenn: Die Vergabe der Planung aus der Diskussion mehrerer Entwürfe im Vergleich erfolgt. Die Auswahl durch ein fachlich fundiertes Gremium in ausführlicher Diskussion in einem gemeinsamen Erkenntnis – und Meinungsbildungsprozess vorgenommen wird. Die Aufgabenstellung zuvor sorgfältig und angemessen detailliert erarbeitet und abgestimmt wurde – das trifft für jede Vergabe von Planungsleistungen zu – nur beim Wettbewerb geht es nicht ohne.

Es gibt Wettbewerbsverfahren bei denen die Aufgabenstellung unklar, widersprüchlich und unabgestimmt ist. Meist ist dann auch das Preisgericht nicht angemessen besetzt. Diese Fehler werden gemacht – allerdings gibt es natürlich eine Unzahl von gravierenden Fehlern bei Direktvergaben von Planungsaufträgen – dann ist es jedoch nicht transparent und es spricht kaum einer darüber.

Klar sind Preisgerichtsentscheidungen nicht vollkommen objektiv – doch welche Entscheidung ist das? Bei einem Direktauftrag und auch bei einem Verhandlungsverfahren ohne Lösungsvorschläge ist sie grundlegend diffuser und subjektiver.

Grundsätzlich bietet der offene, zweiphasige Wettbewerb bei den meisten Projekten die besten Voraussetzungen für den Auftraggeber. Die Notwendigkeit einer Auswahl der Teilnehmer – nach Eignungskriterien wie Zahl der Mitarbeiter, nach Beurteilung von oder nach Los – entfällt. Damit entfällt auch ein erhebliches Rechtsrisiko. Derzeit werden mehr und mehr offene Verfahren durchgeführt. Sobald die interessierten Büros eine Auswahl zwischen mehreren offenen Wettbewerben haben, nehmen sie eher an Verfahren in ihrer Region teil – eine Chance zur Stärkung der regionalen Architektur unter Wahrung des Diskriminierungsverbots der EU-Richtlinien (bei öffentlichen AGs). Die Angst vor den großen Teilnehmerzahlen ist bis auf herausragend prominente Projekte unbegründet. Sie gehen mit der Menge offener Wettbewerbe zurück – so haben nur 58 Teilnehmer am Wettbewerb für das Stadtarchiv in Greifswald mitgemacht. Die Vergabe erfolgt allein anhand der Qualitäten des konkreten Entwurf für die Aufgabe
Das Verfahren sichert die größtmögliche Offenheit und Vielfalt der Entwürfe – und damit eine gute Grundlage zur differenzierten Meinungsbildung und Entscheidung im Preisgericht.

Und auch für uns Architekten bietet der offene Planungswettbewerb in 2 Phasen Vorteile – wenn er richtig gemacht ist. Zugang zu den Verfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb – man muss also nicht erst 5 Schulen gebaut haben um teilnehmen zu können. Er bietet damit auch Zugang für alle ArchitektInnen und Architekten – allein die Entwurfsqualität entscheidet. Und bei einer hohen Zahl offener Wettbewerbe können sich die Büros für den Wettbewerb in der eigenen Region beziehungsweise der eigenen Spezialisierung entscheiden. Die Leistungen für die erste Phase sollten auf das mindestmögliche Maß reduziert werden – ja, das ist immer noch viel Arbeit – doch überwiegen die Vorteile.

In allen kreativen Berufen hat man nur mit konkreten Vorschlägen im Wettbewerb Erfolg – sei es als Werbeagentur, als Musiker oder Bildhauer. Und jedem Büro ist die Teilnahme an einem fairen Wettbewerb lieber als ein weniger transparentes Verhandlungsverfahren oder ein Direktauftrag an ein anderes Büro.

Wolfgang Rossbauer

Architekt und Stadtplaner, Biburg, Zürich

Das aktuelle Vergabewesen in Deutschland fördert nicht die jeweils beste Architektur.

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Ergebnis – wenn nicht sogar Ziel – vieler Vergaben nach VOF oder geladenen Wettbewerben ist der Ausschluss junger und kleiner Büros aus der Planungswelt und die Sicherung des Auftragsbestandes von profitorientierten Massen-Büros. Hinter den Zuschlagskriterien steckt die Behauptung, dass sich architektonische Qualität an den Kriterien „Anzahl Referenzbauten, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Anzahl Mitarbeiter, etc.“ juristisch einwandfrei bemessen lässt. Entsprechend wird das Teilnehmerfeld vorab zurechtgerückt.

Um aber architektonische Qualität zu erzeugen, muss die Auftragsvergabe nach architektonischen Kriterien in ihrer Gesamtheit erfolgen. Das vergabetechnische und rechtskonforme Tool zur Findung der besten Architektur heisst offener Wettbewerb. Und diesen gilt es für möglichst alle Vergaben einzufordern. Städtebauliche, räumliche, soziale und baukulturelle Qualität lässt sich nur mit einer kompetenten und kompakten Jury bewerten.

Da ich vor allem in der Schweiz an (auch nicht immer perfekten) Wettbewerben und Preisgerichten teilnehme, kann mein Blick nur aus dieser Erfahrung heraus erfolgen. Ich denke, dass im Wettbewerbswesen in Deutschland drei Aspekte verbessert werden müssen: 1) Die Mitglieder der Preisgerichte müssen ihrer Verantwortung gerecht werden: sie müssen mutiger und architektonischer entscheiden und unter Umständen Vorprüfungsergebnisse als nachrangig betrachten dürfen.  . 2) Das Teilnehmerfeld muss sich jungen und kleinen Büros öffnen. 3) Der erste Preis muss ausgeführt werden, nachgeschaltete Verfahren sind zu verbieten.

1) In Preisgerichten fällt häufig der Satz „Das kann man nicht vermieten!“. Investoren beziehen sich hier auf berechenbare Kriterien wie Lichteinfall, Gebäudeabstand, Ausnützungen, etc. Dass aber kraftvolle Architekturen und ikonografisch starke Stadtkonzepte wirtschaftlich höher anzusetzende Werte sind, geht im Zuge der Unsicherheit im Umgang mit Nicht-Messbarem gerne unter. Eine Jury muss den Mut haben, mathematisierte Vorprüfungen in Frage zu stellen und die jeweilige Bewertungsskala, die ja auch nur eine fach-disziplinäre Interpretation ist, auch mal zu ignorieren. Eine Jury muss ihrer Verantwortung gerecht werden, die Machbarkeit der Wettbewerbsanforderungen kritisch zu hinterfragen und für Änderungen derer zu kämpfen. Das Bewertungsverfahren muss es auch zulassen, dass der Architekt dem Bauherrn unbeabsichtigtes, aber dennoch neues, besseres aufzeigt, auch wenn es sich um einen theoretisch anfechtbaren Regelbruch handelt. Verbleibende Defizite können per Überarbeitung behoben werden.

2) Man tut gerade so, als gäbe es haufenweise Horrorgeschichten von Bauwerken, die einstürzten, weil der Architekt zu jung war. „Erfahrung“ ist das alles schlagende Glutamat-Argument, es schmeckt einfach so richtig. In der Schweiz gewinnen derzeit zahlreiche Jungbüros große Wettbewerbe und führen diese allesamt erfolgreich aus. Die Federführung bleibt dabei beim Gewinner-Büro; allenfalls werden fehlende Kompetenzen von extern dazugekauft. So werden beispielsweise Baumanagementbüros (mit etwa 35-45 Leistungsprozenten) in die Verantwortung für Ausschreibung, Kosten, Termine und Bauleitung eingebunden. Die Auftraggeber werden werden bei dieser Wahl involviert und haben damit kein Problem. Auch vergabetechnisch lässt sich dies lösen. Die aktuelle Generation der 30-40-jährigen in Deutschland jedoch schaut im Baugeschehen machtlos zu. Wenn die Gesellschaft will, dass auch in Zukunft noch Baukultur geschaffen wird, muss diese Generation schleunigst in die Verantwortung genommen werden.

3) Der erste Preis muss ausgeführt werden, nachgeschaltete Verfahren sind zu verbieten. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk

Stadtbaurätin der Landeshauptstadt München

Wettbewerbskultur ist Baukultur. Die Baukultur einer Stadt wird wesentlich durch ihren Städtebau, Freiraum und ihre Architektur bestimmt. Diese Parameter prägen den unverwechselbaren Charakter einer Stadt, ihre Identität.

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Der Stadt München ist es gelungen, diese stadträumliche Qualität über verschiedene Epochen ihrer Baugeschichte zu wahren. Dabei kamen schon sehr früh Wettbewerbsverfahren unter Architekten zum Einsatz. Durch den Wettstreit von Ideen können für komplexe Aufgaben optimale Lösungen hinsichtlich Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit gefunden und so eine Qualität der gebauten Umwelt erreicht und gehalten werden. Bereits die erste Stadterweiterung nach dem Fall der Befestigungsanlagen – die Maxvorstadt – war das Ergebnis eines Wettbewerbs, des ersten städtebaulichen Wettbewerbs, der Ende 1807 in Deutschland ausgelobt wurde.

Seit den 60er Jahren ist der Wettbewerb unter Architekten und Landschaftsarchitekten in der Stadt München ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung lobt für Bauaufgaben regelmäßig Wettbewerbe aus, beziehungsweise empfiehlt bei privaten Flächen Investorinnen und Investoren die Durchführung eines Wettbewerbs in Zusammenarbeit mit der Stadt. Im Jahr 2002 hat die Stadt München von der Bayerischen Architektenkammer den Förderpreis für das Wettbewerbswesen erhalten.

Wettbewerbskultur: Planungskultur und Raum für Partizipation. Gleichzeitig fördern Wettbewerbe den Dialog zwischen den Planungsbeteiligten. In einem rechtlich gesicherten Verfahren kann eine demokratische Gesellschaft ihre Umgebung gestalten. Politik und Verwaltung können bei der Programmierung und als Jurymitglieder im Sinne des Gemeinwohls Einfluss auch bei privaten Bauvorhaben nehmen.

Die Diskussion über Aufgabenstellung und Ergebnisse von Wettbewerben führen zu Transparenz im Planungsgeschehen und fördern eine Kultur des öffentlichen Dialogs über Planen und Bauen.
Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die mit einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung verschränkten mehrstufigen Wettbewerbsverfahren, mit denen die Landeshauptstadt München bei der Transformation des Paulaner Areals, den ehemaligen eon-Flächen und der ehemaligen Bayernkaserne planerisches Neuland betreten hat. In Planungswerkstätten und Bürgerworkshops wurden Auslobungen und Zwischenergebnisse aus den Wettbewerbsverfahren öffentlich diskutiert. Die Anregungen flossen im weiteren Verlauf in die Verfahren ein.

In Wettbewerben werden Themenstellungen bearbeitet, die von großer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung sind. Wettbewerbe stellen daher ein wichtiges qualitätssicherndes Verfahren dar. Die Ergebnisse daraus bilden entscheidende „Eckpfeiler“ im städtischen Gefüge und sorgen nicht nur für eine herausgehobene Qualität des Projektes selbst, sondern sie bilden auch den Qualitätsmaßstab für die Nachbarschaft.

Prof. Dr. Raphael Rosenberg

Kunsthistoriker, Wien

Große Bauvorhaben werden heute in der Regel mittels ausgeschriebener Wettbewerbe vergeben. Architekten verbringen große Teile ihres Berufslebens mit der Vorbereitung von Wettbewerbseinreichungen und, so sie erfolgreich sind, mit der Realisierung von Wettbewerbsprojekten.

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Um die für die Bewerbung benötigten Unterlagen, Skizzen, vielfach auch Modelle nebst Erläuterungen fertigzustellen, sind die Arbeitsstunden mehrerer Mitarbeiter über Wochen und Monate gebunden.Um an größeren Ausschreibungen teilzunehmen, investieren Dutzende Büros oftmals sechsstellige Beträge. Die gesamten Kosten aller Teilnehmen an einem einzigen Wettbewerb machen in der Summe vielfach Millionen aus. Ein Betrag, der sich für die meisten Architekten nicht auszahlt. Wettbewerbe sind eine schwerwiegende, aber unumgehbare finanzielle Belastung für Architekturbüros. Sie sind Ursache dafür, dass deutlich mehr Architekten beschäftigt werden, als das reale Bauvolumen nötig macht, und damit auch dafür, dass Architekten – selbst in den renommiertesten Büros – verhältnismäßig schlecht entlohnt werden.

Wie kommt es, dass Wettbewerbe, die so viel produktive Arbeit volkswirtschaftlich ergebnislos an sich binden und so negative Auswirkungen auf die Berufsgruppe haben, fast flächendeckend ausgeschrieben werden? Zwei Argumente werden für den Nutzen von Wettbewerben aufgeführt. Erstens: Wettbewerbe garantieren Chancengleichheit. Und zweitens: Wettbewerbe führen zur bestmöglichen Auswahl zwischen einer größtmöglichen Vielfalt kreativer Lösungen. Beide Argumente sind überzeugend, auch wenn die Akteure leidvoll zu berichten wissen, wie sehr hinter den Kulissen qualitätsfremde Kriterien eine Rolle spielen: dass die Jury die besseren Entwürfe übersehen hat, dass ihre Entscheidung nicht überzeugend ist. Meine These ist, dass es einen dritten, nicht minder wichtigen, aber bislang kaum beachteten Grund gibt, Wettbewerbe zu veranstalten: Wettbewerbe führen zu Diskussionen über den Planungsprozess und ermöglicht es damit, die Öffentlichkeit einzubeziehen. Die Geschichte des Wettbewerbs zeigt, dass gerade diese Funktion für die Etablierung von Ausschreibungen entscheidend ist. Denn Wettbewerbe wurden erst im 18., Jahrhundert populär, als man ihr Potenzial entdeckte, Architekturplanungen zum Objekt öffentlicher Diskussionen zu machen.

Die Beteiligung am Wettbewerb, die für alle Bürger potenziell nachvollziehbare Diskussion über verschiedene eingereichte Projekte ist ein wesentlicher Bestandteil dessen, was die Bedeutung und Wirkung öffentlicher Gebäude und Denkmäler in einer von öffentlichen Diskursen geprägten Gesellschaft ausmachen. Deswegen werden wir auch in Zukunft nicht ohne Wettbewerbe auskommen.

Dieser Beitrag basiert auf „Ausschreiben um Öffentlichkeit zu gewinnen – Die Entstehung des architektonischen Wettbewerbs“ in: Der Architekt – Geschichte und Gegenwart eines Berufsstandes, Bd. 2., München, 2012, S. 624-535.

Christoph Schreyer

Regierungsbaumeister und Architekt, Garmisch-Partenkirchen

In meiner Funktion als Kreisbaumeister des Landkreises Garmisch-Partenkirchen habe ich mich sehr stark für die Durchführung von Architektenwettbewerben eingesetzt.

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Bei einer Vielzahl verschiedener Bauaufgaben im Landkreis konnten im Schul- und Verwaltungsbau sowie im Kirchenbau und bei Freiflächenplanungen durch das Verfahren des Architektenwettbewerbes qualitätsvolle Lösungen gefunden und zur Realisierung gebracht werden.

Meine Erfahrung dabei war, dass die sorgfältige Vorbereitung der Wettbewerbe ein wesentlicher Baustein ist, um zu hochwertigen Ergebnissen zu kommen. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie die bautechnischen und baurechtlichen Anforderungen sind genau zu analysieren, um die Aufgabenstellung präzise definieren zu können. Schon im Vorfeld ist zu prüfen, ob die Aufgabenstellung ein Spektrum an tragfähigen Lösungsmöglichkeiten zulässt. Eine genau beschriebene und auf Umsetzbarkeit geprüfte Aufgabenstellung ist somit eine unerlässliche Grundlage für einen Wettbewerb, der erfolgreich zur Baurealisierung geführt werden will.

Die Auswahl der Preisrichter ist ebenfalls ein sehr wichtiger Baustein, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Hier sind für die einzelnen Aufgaben jeweils die richtigen Experten zu finden. Sie gewährleisten dann, dass die fachliche Diskussion im Preisgericht auf hohem Niveau geführt werde kann.

Die Entscheidung, welche Art des Wettbewerbes für die anstehende Aufgabe am besten geeignet ist, muss sorgfältig durchdacht sein. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Verfahrenswegen zu. Gerade die Wege, die auch im Verfahren eine Rückkoppelung zwischen den Interessen der Bauherrenseite und den Vorstellungen der Planer zulassen, haben sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen als sehr gut geeignet herausgestellt. Man hatte dann im Preisgericht bei diesen Verfahren die Qual der Wahl welche der guten Arbeiten, denn die Beste ist.

Sehr wichtig erschien mir auch die Präsentation der prämierten Arbeiten in einer Ausstellung, die so zu konzipieren ist, dass sie von der Öffentlichkeit angenommen wird. Denn hier findet öffentliche Architekturdiskussion statt. Denn die Entscheidungen der Preisgerichte müssen auch ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden.

Prof. Lydia Haack

Architektin, München

In einem Wettbewerb geht es darum die beste Lösung zu erzielen, Sieger zu werden um damit einen Auftrag zu erhalten. Die beste Leistung – eigentlich ein Garant für Qualität. Eigentlich.

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Denn wir Architekten müssen nun ernüchtert feststellen, dass unser Engagement, sich in Wettbewerbs- und Vergabeverfahren mittels innovativer und emotional ansprechender Entwürfe für eine Bauaufgabe zu empfehlen, nur noch bedingt möglich ist.

Absurde Eignungskriterien als Voraussetzung für die Teilnahme stellen quantitative über qualitative Werte. In logischer Konsequenz führt dies künftig zu einem reglementierten Markt, den wenige, große Bürostrukturen dominieren werden. Und leider auch zu einer vertanen Chance: die der Markterneuerung. Wie sollen frische Ideen, vor allem von den jungen Architekten wahrgenommen werden, wenn diese nicht an den Verfahren teilnehmen können?

Wer kann die Bedingungen für eine Teilnahme noch erfüllen ? Einmal abgesehen von der besonderen Offerte unseres Berufsstandes, immer wieder kreative Höchstleistungen ohne Honorarversprechen zu erbringen. Welches kleine oder gar neu gegründete Büro kann z.B. im Zeitraum von fünf Jahren sechs vergleichbare Referenzprojekte nachweisen um sich für den Bau eines Kinderhauses zu bewerben? Welches mittelgroße Büro hat gar im Zeitraum von drei Jahren zwei bis drei Schulen gebaut?

Das eigentliche Ziel – die beste Lösung für ein Bauvorhaben zu suchen und auszuwählen – tritt bei der heutigen Wettbewerbs- und Vergabepraxis in den Hintergrund. Worum geht es stattdessen? In erster Linie darum, die Anzahl der Bewerber auf ein überschaubares und dadurch zu bewältigendes Maß zu reduzieren. Durch die aufgestellten Bewerbungskriterien eine Selektion vorzunehmen, die eine Risikominimierung vortäuscht. Harte Fakten sollen den Weg zum geeigneten Auftragnehmer weisen. Und doch: Wer kann wirklich beurteilen, welches Büro leistungsstärker ist, wessen Know-how die optimale Betreuung eines Bauvorhabens garantiert? Ist der Inhaber eines kleinen Büros näher am Geschehen, oder verspricht doch der Projektleiter eines großen Büros höhere Sicherheit? Es gibt hierfür keine Antwort, bestenfalls ist eine reine Momentaufnahme möglich. Zur Erinnerung: Gesucht wird die beste Lösung für ein Bauvorhaben! Und diese findet sich nicht in einem vorselektierten, reglementierten Markt, sondern im fairen Wettbewerb aller Beteiligten.

Was muss geschehen? Wir Architekten müssen uns selber helfen – dringend! Durch eine sachgemäße Auslegung und Anwendung von Wettbewerbs- und Vergaberegeln wäre es bereits heute möglich, die Situation deutlich zu verbessern. Unser Berufsstand muss an einem Strang ziehen. Kollegen die Vergabe- und Wettbewerbsverfahren betreuen, die auf Bauherrenseite tätig sind und alle, die sich als Preisrichter zur Verfügung stellen müssen hier im aufklärenden Sinn tätig werden! Auch mit dem vielerorts spürbaren Akzeptanzprobleme, dass Wettbewerbsverfahren teurer sein als eine Direktvergabe, muss mit belastbaren zahlen Abhilfe geschaffen werden. Worauf warten wir noch?

Max Otto Zitzelsberger

Architekt, München

Wie entsteht Qualität? Sie zeigt sich nur denen, die wissen, was für sie Qualität ist. Sie muss also zunächst definiert werden und alle Beteiligten sollten diese Überzeugung teilen.

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Was manche als Qualität sehen, ist für andere gar nichts und wo mancher Qualität vermisst, sind andere hochzufrieden. Ein Wettbewerb ist demnach nur dann ein Garant für Qualität, wenn beim Bauherrn die notwendige Sensibilität für das, was Qualität sein kann, vorhanden ist.

Es herrscht ein allgemeiner Konsens darüber, dass qualitativ hochwertiges Bauen als „Architektur“ bezeichnet wird. Das mag an sich richtig sein. Der Umkehrschluss dieser Überzeugung führt jedoch zu der breiten Meinung, dass für „untergeordnete“ Bauaufgaben keine Architektur nötig sei. Es gilt also Überzeugungsarbeit zu leisten, dass grundsätzlich alles Gebaute von hoher Qualität sein kann, egal ob Museum oder Geräteschuppen, Konzerthaus oder Kuhstall.

Grundlegende Voraussetzung für Qualität ist also ein Bauherr, der weiß, was er will, und in dem Sinne auch schon fachlich gut beraten sein sollte, bevor die Organisation des Wettbewerbs beginnt. Viele offene Wettbewerbe wären schön. Dann würden sich die Teilnehmerzahlen pro Wettbewerb reduzieren. Es wäre allerdings bereits ein Fortschritt, wenn öffentliche Bauherren bei den wichtigsten Bauaufgaben mindestens ein Plangutachten mit drei bis fünf Büros machen. Dies ist oft schon die Ausnahme. Ich bezweifle allerdings, dass das ausschließlich am Geld liegt. Meist fehlt den Verantwortlichen überhaupt das Bewusstsein für ihre eigenen Möglichkeiten. Auch in einer kleinen Bauaufgabe kann große Qualität generiert werden, die schlussendlich eine positive öffentliche Wahrnehmung erzeugt und dadurch einen wesentlichen Beitrag für alle Beteiligten leistet. Diese Überzeugung würde auch garantieren, dass die Notwendigkeit von Wettbewerben als selbstverständlich erachtet wird.