10. März 2021

Ist das ein Haus oder kann das weg?

Im Umgang mit den Bauten der Nachkriegsmoderne benötigen wir einen Paradigmenwechsel hin zum Erhalt des Bestehenden. Weniger Verschwendung, kreatives Unterlassen ist gefragt. „Alt ist das neue Cool“.

Das ehemalige Gesundheitshaus München in der Dachauer Straße soll nach einer kulturellen Zwischennutzung einem Neubau weichen. © Robert Haas

Keynote:

Annemarie Bosch
Architektin und Stadtplanerin in Erlangen, Energieberaterin sowie Mitglied des BDA Präsidiums

Das Postulat im BDA-Positionspapier „Das Haus der Erde“ ist eindeutig: „Dem Erhalt des Bestehenden kommt Priorität zu.“ Für den BDA ist dieses Postulat angesichts der Klimakrise der neue Imperativ des Bauens.

Brandschutzertüchtigung, Nutzungsänderungen, Generalsanierung.

Kommen diese Forderungen auf die Bausubstanz der fünfziger bis siebziger Jahre zu, wird bestehenden Bauten der Nachkriegsmoderne schnell jegliche Möglichkeit des Erhalts abgesprochen. Ultima Ratio erscheint dann die „Wirtschaftlichkeit“ und es folgt der Abbruch.

Aber ist es wirklich nur die unzulängliche Bausubstanz, die eine energetische Ertüchtigung, den Umbau oder die Sanierung des Bestandes unmöglich erscheinen lässt? 

Serielle und funktionale Bauweise, moderne Materialien wie Sichtbeton, im Wohnungsbau das Stigma der Großsiedlungen. Viele Faktoren verhindern bis heute Akzeptanz und Sympathie für diese Epoche. „Form als wesentliche Funktion, dieses schon lang bekannte Argument, wird bei architektonischen Anliegen von der Gesellschaft nur selten akzeptiert“, stellte Arne Jacobsen schon 1969 fest.

Wohnungsbauten fallen zahllos zugunsten höherer Dichte oder anstelle einer Sanierung. Der Wert der grauen Energie des Bestands zählt nicht. Auch der Denkmalschutz schützt die Gebäude nicht. Um das Rathaus in Mainz von Arne Jacobsen und Otto Weidling aus dem Jahr 1973 wurde jahrelang gerungen, bis der Stadtrat sich für die Sanierung entschied. Das denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude der Firma Osram in München, beispielgebender Verwaltungsbau des Jahres 1965 von Walter Henn und Dieter Ströbel, wurde zugunsten neuer Wohnbebauung abgerissen, anstatt den Bestand zu transformieren. Akut gefährdet ist das ehemalige Gesundheitshaus der Stadt München. Nach der Zwischennutzung durch das „Museum of Contemporary Art“ soll es abgebrochen und neu gebaut werden, da die Generalsanierung teurer käme.

Unsere Städte sind geprägt von Gebäuden der 50er bis 70er Jahre, zur Errichtungszeit gefeierte Zeichen des Wiederaufbaus, des gesellschaftlichen Aufbruchs und Experiments.

Die Gebäude dieser Epoche müssen als prägender Teil unserer Nachkriegsgeschichte im Stadtbild erhalten bleiben. Nehmen wir die Notwendigkeit des Handelns im Zusammenhang mit dem Klimaschutz ernst, wird zukünftig der Gebäudebestand bevorzugt erhalten und experimentell, innovativ und reduktiv weiterentwickelt werden. Das Experimentelle der 70er Jahre sollte uns dabei inspirieren.

Der BDA formuliert es im Begleitbuch zur Ausstellung „Sorge um den Bestand“ so:
„Aufbruch ins Bestehende“ ist der Aufbruch zu einer reduktiven Strategie, die die planetarischen Grenzen anerkennt und im Bestehenden durch kreatives Interagieren und Weiternutzen die gesellschaftlichen Zukunftsräume schafft“. 

Alt ist das Neue Cool!

Wir danken unseren Partnern:
 
     

Prof. Muck Petzet

Architekt und Stadtplaner in München und Berlin sowie Professor für „Sustainable Design“, USI, Accademia di Architettura Mendrisio

Natürlich dürfte so ein kräftiges Stück Architektur nicht so einfach „wegkönnen“ – wie es leider immer wieder „passiert“.

mehr...

Die Frage ist dennoch falsch formuliert: Es müsste heißen „soll das bleiben – oder darf das weg?“ wir sprechen ja wohl hier jedenfalls von Häusern – wie z.B. dem Gesundheitshaus in München. Ein Haus, das eben leider wohl wegkann, obwohl es ganz klar ein Haus ist…
Ein Paradebeispiel des fehlgeleiteten Tuns von Politikern, die eigentlich etwas Gutes wollen: „Energieeinsparung“ durch den Ersatz eines alten, undichten Gebäudes durch ein sehr effizientes, neues – aber dabei eben nicht verstanden haben, dass so ein altes Gemäuer ganz viel gespeicherte Energie in sich trägt – und vor allem ein Abbruch und Neubau immens viel Energie verschlingt. Damit sind die von uns gewählten Entscheidungsträger, die für den Abbruch stimmten, nicht allein. Die graue Energie ist eben unscheinbarer und abstrakter als eine Rechnung der Stadtwerke. Auch die Experten, die den Abbruch und die Modernisierung alternativ untersucht haben, schreiben nichts von gespeicherten energetischen, materiellen, sozialen und historischen Ressourcen. Sie machten eine ökonomische Rechnung auf, die im Übrigen auch noch falsch war. Die ökonomischste Variante – die Modernisierung und ein Ergänzungsneubau – wurde in der Untersuchung schlicht „übersehen“. 

Doch mit dieser Fehlberatung rannten die Experten offene Türen ein: „Es ist ja bekannt, dass Umbauen oft teurer ist als ein Neubau“ (wenn man es dumm anstellt, stimmt das), dass diese unschönen Schachteln aus der Nachkriegs-Sündenzeit „Energieschleudern“ sind und dass – wenn man so viel Geld investiert, man dann doch gleich lieber etwas „Richtiges“ haben möchte – und keinen Kompromiss.

Nun – fast eine Dekade nach unseren Aktionen zum Erhalt des Gesundheitshauses – hat sich viel getan im Verständnis, dass „graue Energie zählt“. Das Gesundheitshaus soll jetzt vor dem Abbruch zumindest noch einmal „zwischengenutzt“ werden und es gibt die lobenswerte Initiative des BDA, innerhalb derer ich hier schreiben darf. Immer mehr Kollegen sprechen von der geheimnisvollen „Grauen Energie“ – doch die oben aufgereihten Vorurteile sind nicht so einfach aus der Welt zu schaffen. Obwohl die neue europäische Gebäude-Direktive ganz klar den Erhalt und die Weiterentwicklung von Bestand zum obersten Ziel hat, erwähnt das neue Gebäudeenergiegesetz, das eben diese Direktive umsetzen sollte, die Graue Energie mit keiner Silbe. Dabei lässt sich relativ einfach errechnen, dass ein Ersatzneubau des an der Münchner Fernheizung hängenden Gesundheitshauses mehr CO2 in die Atmosphäre blasen wird als ein Weiterbetrieb und eine vernünftige Modernisierung. 

Gebäude sind extrem aufwändige Produkte, deren Lebenszyklus so lang wie möglich verlängert werden sollte – um das bei ihrer Entstehung verschleuderte CO2 über einen möglichst langen Zeitraum zu „verdünnen“. Das größte Potential solcher Bauten ist leider völlig unerkannt. Sie können Neubauten „vermeiden“, indem sie sich für intelligente Umnutzungen und Modernisierungen anbieten. Meist entsteht dabei dann sogar etwas unerwartet „Besseres“, Großzügigeres, Dichteres, als mit einem – den Zwängen der Standards folgenden Neubau. Nein, so etwas sollte nicht wegkönnen, es ist eine Umweltsünde im Zeichen des Umweltschutzes – so etwas sollte verboten werden – oder zumindest teuer erkauft werden müssen: die Einführung eines drastischen „Dosenpfands“ für neue Gebäude könnte die Weiternutzung des Vorhandenen attraktiver machen. 

Prof. Mathias Pfeil

Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Die Ökologie des Bewahrens
„Ist das Kunst oder kann das weg?

mehr...

“ Dieser provokante Spruch wurde kreiert im Gefolge der berühmt-berüchtigten Beseitigung der sogenannten Fettecke aus Joseph Beuys Atelier durch den damaligen Hausmeister der Düsseldorfer Kunstakademie (1986). Dieses unschuldig unglückliche Geschehen zeigt zumindest eines, dass es für das Überleben moderner Konzeptkunst wichtig sein kann, dass sie als solche erkannt wird. Nicht anders verhält es sich mit den jungen Denkmälern unserer Zeit. Auch sie müssen erkannt und in ihrer Bedeutung erst vermittelt werden. 

Das Baugeschehen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist von einer bis dahin nie gekannten, industriellen Produktion von Gebäuden geprägt: Allein in den 20 Jahren von 1960 bis 1980 sind in ganz Deutschland beispielsweise mehr als 12 Millionen Wohnungen erbaut worden. Diese Gebäude sind beschleunigt durch die Explosion der Bodenpreise in den Ballungszentren einem immer rasanter werdenden Auswechslungsprozess unterworfen, der mit einer ungeheuren Vernichtung von Rohstoffen und Energie verbunden ist – eine Vernichtung, die wir uns angesichts des rapide fortschreitenden Klimawandels nicht mehr leisten können. Das Wiederverwenden und Reparieren ist das aktuelle Gebot der Stunde. Die Denkmalpflege kann von ihrem Ansatz her, der von jeher auf Nachhaltigkeit durch Bewahren und nicht auf Erneuern gesetzt hat, einen grundlegenden und kreativen Beitrag dazu leisten.

Standen einerseits beim industriellen Bauen der Nachkriegsarchitektur Standardisierung und Vorfertigung im Vordergrund, so ermöglichten andererseits beim individuellen Bauen neue Baukonstruktionen und neue Materialien wie Stahl, Glas, Kunststoff und Beton ungeahnte Kreativität und Experimentierfreudigkeit in freien Formen. Eines dieser innovativen Gebäude, das den Weg in die Denkmalliste gefunden hat, ist die 1969-71 von Otto Steidle in München errichtete Wohnanlage in der Genter Straße.  Hier wurde die konstruktive Struktur aus Fertigbauelementen zum ästhetischen Prinzip erhoben. Die Gestaltung der Binnengliederungen innerhalb der Primärstruktur wurde durch auf Veränderbarkeit angelegte Leichtbauwände im Dialog mit den künftigen Nutzern entwickelt. Realisiert wurde damit nicht nur ein prototypischer Bau mit großer Strahlkraft für die Architektur der 1970er Jahre, sondern auch eine der ersten Wohnbauten in Bayern, die aktiv auf die Partizipation an der Gestaltung durch die Nutzer setzten. Ähnlich innovativ wie das partizipative Bauen waren auch neue Wohnsiedlungsformen wie etwa die sogenannten Teppichsiedlungen, die eine heute noch interessante Antwort auf die Wohnraumknappheit darstellen. Eine neuartige Variante, quasi als gestapelte Eigenheime, waren die Hügelhäuser, von denen ein frühes und besonders qualitätvoll gestaltetes Beispiel das Wohnhaus in der Titurelstraße in München bildet, das der Architekt Walter Ebert von 1966 bis 1969 für die Volkswagenstiftung errichtet hatte. Ihre geräumigen Terrassen mit den großen Pflanztrögen haben die Wohnanlage beinahe zu „Hängenden Gärten“ verwandelt und lassen späteres ökologisches Bauen anklingen. Im Gedanken an die Reparatur einer lebenswerten urbanen Umwelt entstand in den 1960er und 1970er Jahren die sogenannte kontextuale Architektur, die die Altstädte nicht mehr erneuern, sondern in einem Dialog mit der bestehenden Architektur weiterentwickeln wollte, wie dies beispielsweise Werner Fauser mit der Rathauserweiterung in Dachau gelungen ist. 

Diese Spotligths zeigen, dass es für die Denkmalpflege angesichts der ungeheuren Baumassen der Nachkriegsmoderne nur darum gehen kann, eine strenge Auswahl zu treffen, die das Besondere und Beispielhafte mit hohem Zeugniswert für die jeweilige Zeit erfasst und für die Zukunft bewahrt. Unter den besonderen Leistungen der Architekturgeschichte der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert in Bayern ragt der 1972 realisierte Olympiapark mit Spielstätten und olympischem Dorf heraus, für den gerade der Weltkulturerbestatus angestrebt wird. Die Spielstätten und die Wohnsiedlung des olympischen Dorfes, integriert in eine am Voralpenland orientierte Parklandschaft, bilden dabei ein einzigartiges Gesamtkunstwerk, das hohe Lebensqualität gewährt und mit seinem Park eine künstlerisch im höchsten Maße gestaltete Ökoressource bereithält.

Junge Denkmäler zu erhalten lohnt sich, energetische Sanierungen sind machbar. Denkmäler sind ökologisch nachhaltig und bereichern unser Leben als ästhetische Erlebnisse und als Zeitkapseln, die uns zum Nachdenken anregen und Denkanstöße für das zukünftige Bauen geben.

Junge Denkmäler sind Kunst und können nicht weg! 

Prof. Lydia Haack

Architektin und Stadtplanerin in München sowie Professorin für Entwerfen und Konstruieren an der HTWG Konstanz

Nachkriegsarchitektur ist Zukunftsarchitektur

Geht doch!
Strahlend in neuem Glanz erscheint seit kurzem eines der wichtigsten Gebäude der Nachkriegszeit: Die neue Nationalgalerie in Berlin von Ludwig Mies van der Rohe.

mehr...

Bereits bei ihrer Eröffnung 1968 gab es Stimmen, der Bau sei zwar ein architektonisches Meisterwerk, in seiner Funktion als Museum jedoch schlichtweg unbrauchbar.

Als er fast 50 Jahre später auch noch wegen bautechnischer und baurechtlicher Unzulänglichkeiten geschlossen werden musste, forderte dennoch niemand: Das kommt weg! Ganz im Gegenteil. Bei der umfangreichen Sanierung von David Chipperfield Architects Berlin war es oberstes Ziel, die originalen Bauteile und den Gesamteindruck so weit wie möglich zu erhalten. Aspekte wie Barrierefreiheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Funktionalität konnten auch unter diesen strikten Auflagen des Denkmalschutzes optimiert werden. Es gibt zahlreiche weitere positive Beispiele allein in München: Olympiadach, BMW-Vierzylinder oder das Hypo-Hochhaus. 

Es geht also, wenn sich unsere Gesellschaft zur Aussage bekennt: Das ist ein Haus! Sprich, dieses Gebäude ist prägend für die Identität unseres Stadtbilds und darüber hinaus für die gesamte Baukultur. Unsere Stadtbilder bestehen aber nicht nur aus Landmarken, sondern zum größten Teil aus anonymen Bauten ohne Denkmalschutzplakette – auch aus der Nachkriegszeit – die den öffentlichen Raum in weit größerem Maß prägen. 

Aus der Not geboren zukunftsfähig
Gebäude aus den 1950er und 1960er Jahren erscheinen für viele nicht mehr zeitgemäß und schon gar nicht zukunftsweisend. Aber stimmt das? Flächensparende Wohnungsgrundrisse, schnelle Genehmigungsverfahren für neuen Wohnraum, einfache Bauweisen mit natürlichen Baustoffen, die Verwendung von Abbruchziegeln – all das sind Zukunftsstrategien, aus der Not geboren, lange vor der Veröffentlichung der „Grenzen des Wachstums“ durch den Club of Rome, vor der Öko-Bewegung der 1980er Jahre und der Nachhaltigkeitsdebatte seit den 1990er Jahren. 

Die Entwicklung heutiger Baustandards, innovativer Bautechniken und neuer Baustoffe hat die Architektur in vielen Aspekten weitergebracht. Sie hat uns aber auch zunehmend entfernt von dem, was wirklich sinnvoll und notwendig ist. 

Kreislauf-Baukultur
Der aktuelle Trend zur Kreislaufwirtschaft, die Circular Economy und Circular City sind noch immer nicht in Bayern angekommen. Wo sind die Baustoffbörsen, Erleichterungen für Zulassung gebrauchter Bauteile, wo eine fundierte Forschung zu neuen recyclebaren Bauteilen? Wie kann eine Kreislaufwirtschaft im Bauen, d.h. der Erhalt der Bauten der Nachkriegszeit, auch für die Besitzer wirtschaftlich werden? Wie müssen neue Förderprogramme gestaltet werden? Wann kommt die CO2-Steuer? Wann die Rücknahmepflicht verbauter Baustoffe für Hersteller? 

Um die Circular City erfolgreich umzusetzen, brauchen wir aber auch eine Baukultur, die in Kreisläufen denkt, die nicht den Denkmalschutz zur Bedingung hat, sondern den gesunden Menschenverstand und eine Nachhaltigkeitsberechnung über die gesamte Lebenszeit, inklusive Grauer Energie, Abriss und Entsorgung.

Nur eine Frage des Wordings?
Ein anonymes Wohn- oder Bürohaus aus den 1950er Jahren kann mit leisen Tönen die gleiche Botschaft haben wie die heroisch visionäre Nationalgalerie von Mies: Less is more. Es ist unsere Aufgabe als Architekt*innen, diese Erkenntnis in die ganze Gesellschaft zu tragen. Vielleicht hindert viele einfach nur die Bezeichnung »Nachkriegsarchitektur« daran, diese Gebäude zu lieben und zu sagen »Das ist ein Haus!«.  Schließlich ist diese Epoche nicht nur retrospektiv eine Folge des Krieges, sondern auch Ausgangsp

Alexander Fthenakis

Architekt in München

Die Forderung nach einem respektvollen Umgang mit dem baulichen Erbe der Nachkriegsjahrzehnte ist keine neue. Und auch die diesbezüglichen Rückschläge sind es nicht.

mehr...

Aus Münchner Perspektive liegt eines der traumatischen Schlüsselerlebnisse in den späten Achtzigerjahren, als ein breites und namhaftes Fachpublikum sich vergeblich gegen den skandalösen Abriss des denkmalgeschützten Landesversorgungsamtes der Gebrüder Luckhardt aus den 1950er Jahren zu Wort meldete. „Vandalismus von oben“1 nannte Jean Wofgang Stock den Abriss damals. Zweiunddreissig Jahre oder eine Generation später, dürfen wir noch immer der Zerstörung wichtiger Bauten, ja sogar Baudenkmäler der Nachkriegsjahrzehnte beiwohnen: der Abriss der (denkmalgeschützten) OSRAM Hauptverwaltung und des Münchner Hauptbahnhofes, das „Schwarze Haus“ des Süddeutschen Verlages oder die Aushöhlung der (denkmalgeschützten) Alten Akademie sind einige unserer lokalen Beispiele. Auf den Abriss warten bereits weitere, teils prominente Kandidaten, darunter das ehemalige Gesundheitshaus der Landeshauptstadt München, das DGB-Haus, die Veterinärfakultät der LMU und vielleicht sogar das Arabella Hochhaus. Ganz zu schweigen von den etlichen einfachen Mietshäusern aus der Phase des ersten Wiederaufbaus, dem Humus des heutigen Münchner Stadtbildes, die nach und nach verschwinden. Auch wenn sich langsam etwas bewegt und es erfreuliche Ausnahmen der behutsamen Umnutzung gibt, wie zum Beispiel der Ackermann Bau am Stiglmaierplatz oder das Kustermann-Haus am Viktualienmarkt: Der grundsätzliche Paradigmenwechsel, die „Erleuchtung“ der breiten Allgemeinheit, was den architektonischen und historischen Wert von Nachkriegsbauten und -stadträumen betrifft, lässt jedenfalls weiter auf sich warten. 

Die pauschalen Aufrufe nach Respekt und Erhalt „der Nachkriegsarchitektur“ haben bislang nicht ausreichend gefruchtet. Zumindest nicht im Sinne einer allgemeinen Anerkennung und letztlich eines Erhalts dieses Erbes als (bau)kulturelle Errungenschaft. Denn erhalten bleibt durchaus einiges an Bausubstanz. Graue Energie hin oder her – die Immobilienwirtschaft hat die Vorteile des Weiterbauens am Bestehenden längst schon aus rein ökonomischen Gründen erkannt. Sei es aufgrund von Bestandsschutz, verkürzter Bauzeiten oder einer schlichten Kosten-Nutzen Abwägung, es wird immer mehr im Bestand gebaut, was zu begrüßen ist. Ob die dabei erhaltene Bausubstanz nach ihrer Sanierung, Modernisierung oder Überformung noch ihre ursprünglichen (oder auch neue) Qualitäten aufweist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Deshalb wird eine rein auf Nachhaltigkeit getrimmte Argumentation zwar einiges an Nachkriegsbausubstanz, nicht aber an Nachkriegsarchitektur vor der Erosion bewahren. Denn zum einen blendet sie schwer messbare architektonische Kriterien, wie historische und kulturelle Relevanz, emotionale Bedeutung, baukünstlerische Qualität oder räumliche und stadtbildprägende Wirkung aus. Zum anderen lädt sie zu einem selektiven Erhalt von Bausubstanz regelrecht ein. So sind ja gerade die Gebäude jener Jahrzehnte (oft zurecht) als Energie- und Schadstoffschleudern verschrien. Was wiegt also mehr: Graue Energie oder Heizkostenabrechnung? Die Antwort ist in der Praxis oftmals eindeutig. So könnte die Nachhaltigkeitsdebatte der Nachkriegsarchitektur letztlich einen Bärendienst erweisen. 

Nachkriegsbauten sind, entgegen ihres einfachen Erscheinungsbildes, teilweise sehr anspruchsvoll in der Instandhaltung und problematisch in der Modernisierung. Auf architektonische Fehlgriffe reagieren sie empfindlich. Hans Döllgast sagte einst von Bauernhäusern: „Das schädigen Sie nicht so sehr wenn Sie es anzünden, als wie wenn sie ihm die Fenster heraus reißen.“2 Dass dies insbesondere auch auf die Bauten der 1950er Jahre ganz buchstäblich zutrifft, sieht man z. B. am Gebäude des Sparkassenverbandes des Architekten Josef Wiedemann am Münchner Karolinenplatz (Fenstersanierung 2016). So beginnt die Zugrunderichtung von Nachkriegsarchitektur meist mit einer unzulänglichen ersten „Modernisierung“ oft schon in den 1980er oder 1990er Jahren, welche die ursprünglichen architektonischen und gestalterischen Charakterzüge wie Fenster, Farbgebung, Geländer, Bodenbeläge, Türen usw. verwässert oder gar auflöst. Darauf folgt in der Regel eine lange Phase des Sanierungsstaus und baulichen Verfalls (Beispiel Hauptbahnhof München), deren logische Folge die Stigmatisierung der betreffenden Gebäude als „Schandfleck“ ist. Diese legitimiert dann schlussendlich dessen Abriss. 

Die natürliche Entwicklung der Städte und Landschaften macht vor der Nachkriegsarchitektur nicht halt. Und das soll sie auch nicht immer und überall. Allerdings herrscht auch in Fachkreisen noch keine Einigkeit darüber, was aus jener Zeit verschwinden kann und was aus städtebaulichen, architektonischen und historischen Gründen erhalten bleiben muss. Oder sind wir Architekten uns einig darüber, was wir vom gebauten Erbe unserer Kolleginnen und Kollegen früherer Jahrzehnte, für wertvoll und schützenswert erachten? Der Denkmalschutz wird uns die Beantwortung dieser Frage nicht abnehmen. Zwar ist in Bayern die Liste der Baudenkmäler aus den Nachkriegsjahrzehnten in den letzten Jahren erweitert worden. Angesichts der Menge ungeschützter aber qualitätsvoller Bauten und Stadträume ist dies jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier ist als Sofortmaßnahme dringend mehr staatlicher Schutz einzelner – oftmals auch staatlicher oder kommunaler – Gebäude notwendig. Auch sind differenziertere gesetzliche Grundlagen und Normenwerke, die den Besonderheiten des Bestandes Rechnung tragen, längst überfällig.

Wenn uns die Architektur der Jahrzehnte nach 1945 etwas bedeutet, dann müssen wir uns als Architekten noch stärker für das einsetzen, was wir nach den Maßstäben unserer Disziplin als wertvoll erachten. Wir müssen aber auch zuhören und versuchen zu verstehen, wo und weshalb Gebäude teilweise lautstark und sehr emotional abgelehnt werden. Dafür ist es notwendig, endlich offensiv die Qualitätsdiskussion um die Nachkriegsarchitektur anzugehen und sie kritisch und differenziert anführen. Und zwar außerhalb wie auch innerhalb unseres eigenen Berufsstandes. Denn an den eingangs beschriebenen Missständen, sind wir – wenn nicht immer direkt, zumindest aber indirekt – meist beteiligt. Das Thema ist für uns ja auch durchaus mit potentiellen Interessenskonflikten behaftet. Kritisch und differenziert bedeutet, noch genauer die teils gewaltigen Unterschiede in Haltung und Qualität zu ergründen, zu benennen und zu bewerten, die in der Architektur der Jahrzehnte nach 1945 zu finden sind. Es bedeutet auch anzuerkennen, dass vieles, was in dieser Zeit gebaut wurde, einen Erhalt zwar vielleicht nach Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit, nicht aber nach architektonischen Kriterien rechtfertigt. Zu heterogen sind die Bauten aus mehr als drei Jahrzehnten, um sie über einen Kamm zu scheren. Es gilt aber auch, neue Qualitätskriterien zu definieren und zu propagieren, um so auch eine tiefergehende Debatte in der breiteren Öffentlichkeit zu fördern und zu füttern. Es gibt Qualitäten unterhalb der doch sehr weit oben angesiedelten Schwelle zur Denkmalwürdigkeit, die aufgezeigt und verteidigt werden müssen. Der BDA könnte und sollte zu diesen Fragen Stellung beziehen und eine Plattform und ein Sprachrohr bieten, die es erlauben würde, dem Thema Gewicht, Gehör und Öffentlichkeit zu verleihen. 

1: Wolfgang Jean Stock: Vandalismus von oben. Das „Landesversorgungsamt Bayern“ in München zwischen Wettbewerb und Abriss — eine Fallstudie, in: Brüder Luckhardt und Alfons Anker. Schriftenreihe der Akademie der Künste, Band 21. 1990, S. 82.

2: Hans Döllgast im Interview mit Dieter Wieland 1971 in „Porträt eines Baumeisters – Der Architekt Hans Döllgast“, Bayerischer Rundfunk, 1984

Marion Resch-Heckel

Architektin, Mitglied des Landesdenkmalrats in Kulmbach

Zukunft Bauen im Bestand – Vorrangprüfung für einen Erhalt? 

Bei der Debatte um den Umgang mit Nachkriegsbauten geht es längst nicht nur um den Erhalt von Baudenkmälern und die „graue Energie“.

mehr...

Es geht um die Frage, welche Bedeutung haben diese Bauten für die Identität einer Stadt? Liegt der Erhalt im Interesse der Allgemeinheit – wie es Juristen ausdrücken? Welche Zukunftsfähigkeit kann durch die Sanierung und Neunutzung von solchen Gebäudekomplexen entstehen? Die Prüfung dieser Fragen muss deutliche Priorität haben. Die Gesamtbetrachtung kann aber auch zu dem Ergebnis führen, dass es besser ist, durch Abbruch innerörtliche Flächen zu generieren und eine Neuentwicklung einzuleiten. Die Entscheidung wird derzeit oft unter rein „wirtschaftlichen“ Gesichtspunkten getroffen, wobei darunter meist nur der einigermaßen objektiv zu ermittelnde finanzielle Kosten-Nutzen-Aspekt verstanden wird. Insbesondere private Investoren handeln so. 

Wie kann es gelingen, eine Vorrangprüfung für den Erhalt von Bestandsbauten einzuführen? Wie kann die Diskrepanz zwischen Abriss und Neubau sowie Bestandserhalt mit Weiterbau ermittelt werden? Wie definieren wir den Wert brach gefallener Bausubstanz? Wann „lohnt“ sich der Erhalt, eine Investition in die Zukunftsfähigkeit? Wenn wir die Bestandsbauten als wichtige Ressource erkennen, die Substanzerhaltung als Beitrag zum Klimaschutz und dies als eine bedeutende gesellschaftliche Fragestellung, nämlich den Erhalt von Kulturgut, vermitteln wollen, brauchen wir neue Definitionen und Strategien. Es besteht Handlungsbedarf. 

Auf die Aussagen im Baugesetzbuch kann durchaus aufgebaut werden. Dort heißt es in §1: Bauleitpläne sollen den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, fördern sowie das Ortsbild baukulturell erhalten und entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange der Baukultur und die Gestaltung des Ortsbildes zu berücksichtigen. 

Viel zu selten machen Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit davon Gebrauch, ebenso wenig wie vom Instrument des „Kommunalen Flächenmanagements“. Dieses dient dem Ziel, mit verfügbaren Flächen so nachhaltig wie möglich umzugehen. Es geht u.a. um die Sanierung und Umnutzung bestehender Bausubstanz, den die Kommune mit Instrumenten des Bauplanungsrechts festschreiben kann. Hierbei könnten auch Bauten der Nachkriegsmoderne besondere Berücksichtigung finden. 

Ohne spezifische finanzielle Anreize wird es allerdings meiner Ansicht nach nicht gehen. Es braucht Sonderregelungen. Solche gibt es beispielsweise im Bereich der Städtebauförderung. Dabei werden sogenannte „unrentierliche Kosten“ oder ein „städtebaulicher Mehraufwand“ in festgelegten Gebieten mit Zuschüssen staatlich unterstützt – und es gibt steuerliche Vergünstigungen. Im Denkmalbereich ist es im Hinblick auf einen „denkmalpflegerischen Mehraufwand“ ähnlich. Denkmäler genießen darüber hinaus in der Gesellschaft eine besondere Aufmerksamkeit. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz enthält in Bezug auf Denkmäler umfassende Regelungen. 

Kann es gelingen, das Bewusstsein für die Bedeutung von Bauten der Nachkriegsmoderne in ähnlicher Form zu schärfen – auch, wenn sie keine Denkmäler sind? Brauchen wir vergleichbare Regelungen, um Bestehendes zu erhalten bzw. zu transformieren? Eine Art „Bestandsschutzgesetz“ mit einer Vorrangprüfung für den Erhalt? Darüber sollten wir nachdenken.

Christina Patz

Architektin und Energie-Effizienz-Expertin in München sowie Koordinatorin der AG Bauen im Bestand bei Architects for Future

Architektin und Energie-Effizienz-Expertin in München sowie Koordinatorin der AG Bauen im Bestand bei Architects for Future

„Hinterfragt Abriss kritisch“ so die erste Forderung von Architects for Future.

mehr...

Damit meinen wir nicht nur, den Abriss von Gebäuden kritisch zu hinterfragen, sondern sich auch gezielt dem Gebäudebestand zu widmen: Umnutzen, sanieren, umbauen, weiterbauen und vor allem vorhandene Potenziale ausschöpfen, damit im Gebäudesektor der erforderliche Beitrag zur Einhaltung der 1,5°-Grenze erfolgt. Die Forderung bezieht sich nicht nur auf den denkmalgeschützten Baubestand, sondern den gesamten!

Immerhin 39 % der gebauten Wohnfläche befinden sich in Gebäuden der 1950er bis 1970er Jahre. Um die Klimaschutzziele erreichen zu können, müssen wir uns gerade deshalb den Nachkriegsbauten widmen – und zwar mit der gleichen Hingabe und Kreativität wie dem Neubau – denn unsaniert haben diese Gebäude einen um ein Vielfaches zu hohen Energiebedarf. Laut Berechnungen der dena1 hat diese Baualtersklasse einen Primärenergiebedarf im gewichteten Mittel von 240 kWh/m2a!

Die Frage, warum so manches Gebäude genehmigt wurde, ist durchaus verständlich. In Zeiten von Ressourcenknappheit und globaler Erwärmung kurz vorm Kipppunkt können wir uns die Frage “Kann das weg?“ jedoch einfach nicht mehr erlauben. Wir müssen bei dem Blick auf die Gebäude den Fokus auf die dort vorhandenen Ressourcen lenken und unser Auge schulen für die vorhandenen Potentiale. Aus dieser Perspektive betrachtet, sind Nachkriegsgebäude nicht schlechter als andere Gebäude. Vielleicht sogar besser: Die Hülle ist einfach zu dämmen und die oft einfachen Geometrien erlauben serielle Sanierungen. In unserer Umfrage unter planenden Architekt*innen zu den Hemmnissen beim Bauen im Bestand2 waren die zur Bausubstanz gehörenden Aspekte nicht die wesentlichen Hemmnisse. Mehrere Studien belegen zudem, dass allein durch Aufstockungen von Bestandsgebäuden die Hälfte des bis 2030 prognostizierten Wohnflächenbedarfs3 gedeckt werden kann. In der 2019 von der TU Darmstadt publizierten Studie4 wurde ein Potential von 2,3 bis 2,7 Mio. Wohneinheiten ermittelt.

Bei all dem dürfen wir nicht vergessen, dass wir als Architekt*innen Räume für Menschen schaffen und deshalb Gebäude nicht nur mit Dämmung versehen, sondern auch überlegen, durch welche Maßnahmen wir die darin liegenden Räume in ihrer Qualität verbessern können. Wir setzen uns dafür ein, dass eine neue “Umbaukultur” etabliert wird und eine “Umbauordnung” eingeführt wird, die die Zwänge des Bauens im Bestand berücksichtigt.

Bei Architects for Future sind wir davon überzeugt, dass Bauen im Bestand unser zukünftiges Aufgabenfeld sein wird. Meines ist es bereits seit mehr als 15 Jahren – denkmalgeschützte Schmuckstücke waren dabei die Ausnahme – das meiste waren genau jene Nachkriegsgebäude, denen die Daseinsberechtigung oftmals abgesprochen wird. Nicht sanierungsfähig war nicht ein einziges davon!

Aus den Erkenntnissen unserer Umfrage zu den Hemmnissen beim Bauen im Bestand geht ein klarer Handlungsbedarf im Bereich der Aus- und Fortbildung der Baubeteiligten hervor. Wir müssen uns von alten Vorstellungen verabschieden und uns dem Bauen im Bestand als vollwertiger Aufgabe annehmen. Es liegt an uns Planenden, die vorhandenen Potenziale im Gebäudebestand – energetisch wie auch räumlich – zu erkennen, diese unseren Auftraggeber*innen vor Augen zu führen und mit integralen Konzepten eine neue Qualität des Bauens im Bestand zu etablieren. Hierfür benötigt es auch die Vermittlung von mehr Best-Practice-Beispielen auf allen Ebenen und in allen Medien.

Bevor wir uns überhaupt die Frage „Ist das ein Gebäude oder kann das weg?“ erlauben dürfen, sollten wir uns kritisch mit dem von uns Geplanten auseinandersetzen: Erfüllen die von Ihnen geplanten Gebäude die Anforderungen an klimapositives, kreislauffähiges und wohngesundes Bauen – also höhere Standards als die aktuell gesetzlich geforderten?

1 dena-Gebäudereport 2016; s. 61 https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiSpo_5jYXvAhXcEWM BHc7wAvgQFjACegQIBBAD&url=https%3A%2F%2Fwww.dena.de%2Ffileadmin%2Fdena%2FPublikationen%2FPDFs%2F2019

%2Fdena-GEBAEUDEREPORT_KOMPAKT_2019.pdf&usg=AOvVaw0N_nj9T7ByexMgo1KQqS38; abgerufen am 25.02.2021

2 https://www.architects4future.de/news/a4f-umfrage-bauen-im-bestand

3 Deutschland-Studie Wohnraumpotentiale durch Aufstockungen, Technische Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem SP Eduard Pestel Institut für Systemforschung e.V.; 2015

https://www.twe.architektur.tu-darmstadt.de/media/architektur/fachgruppe_c/twe_1/publikationen_13/Deutschlandstudie2015

_ohne_best_practice_beispiele~1.pdf, abgerufen am 25.02.2021

4 Deutschlandstudie 2019 Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden, Technische Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem SP Eduard Pestel Institut für Systemforschung, e.V., 2019https://www.twe.architektur.tu-darmstadt.de/media/architektur/fachgruppe_c/twe_1/publikationen_13/Deutschlandstudie

_2019.pdf, abgerufen am 25.02.2021

Dr. Jörg Heiler

Architekt und Stadtplaner in Kempten

Das bleibt da! 9 Forderungen für eine praktische Umsetzung.

Seine Position zum Bestand hat der BDA deutlich gemacht. Die Strategien sind beschrieben. Die Überzeugung und das Wissen sind da. Die praktische Umsetzung bleibt jedoch schwierig.

mehr...

Sorge tragen für den Bestand wird verhindert. Daher 9 Forderungen, um jetzt ins konkrete Machen zu kommen.

1. Grundsteuer: Beim Weiterbauen im Bestand bleiben neu entstandene Flächen aus den Grundsteuermesszahlen draußen.

2. Baunutzungsverordnung: Das in §17 geregelte Maß der baulichen Nutzung darf bei Bestandserweiterungen in bestehenden Baugebieten um 25% oder um die Fläche eines Geschoßes erhöht werden.

3. Gebäudeenergiegesetz: Graue Energie fließt in Berechnungen und Bewertungen ein.

4. Gebäudeeffizienzerlass: Bestandsgebäude und Neubauten werden bei den Klima- und Umweltfolgen ganzheitlich bewertet.

5. Städtebauförderung: Der mögliche Kostenunterschied zwischen Bestandssanierung und Neubau wird bei geförderten Bauvorhaben vollständig ausgeglichen.

6. Bayerische Bauordnung: Bestandsgebäude, die nach § 63 „Abweichungen“ durch Neubauten mit gleichen Abstandsflächen ersetzt werden dürften, erhalten bei einer Sanierung eine vollständige Förderung des möglichen Kostenunterschieds zum Neubau.

7. Bayerisches Denkmalschutzgesetz: Die in Artikel 1 definierte Bedeutung eines Denkmals wird erweitert durch die Kriterien „sozial“ und „identitätsstiftend“. So erhalten die Denkmalschutzbehörden einen größeren Spielraum für eine Einordnung des Bestands als Denkmal und Bauherr*innen damit auch den Zugang zu Förderungen.

8. Stellplatzsatzungen: Bei Nutzungsänderungen im Bestand mit höherer Stellplatzanzahl muss nur die Anzahl der bisherigen Nutzung nachgewiesen werden.

9. Kostenwahrheit: Bei öffentlichen oder staatlich geförderten Bauvorhaben werden zur Entscheidungsfindung die gesamten Klima- und Umweltfolgekosten für Abbruch, Entsorgung und Neubau beim Vergleich mit Bestandssanierungen in die Kostenschätzung eingerechnet. 

Jakob Oberpriller

Architekt und Stadtplaner in Hörmannsdorf

Freund- und schutzlos – bauliche Zeitzeugen der Moderne als Futter für die Abrissbirne?

Nein, sie haben wahrlich keine Freunde, weder im Gemeinderat oder Stadtrat noch in den Kreistagen.

mehr...

Sie haben auch nur sehr vereinzelt Freunde bei Fachplanern und ähnlichen Experten. Da geht es dann um Asbest, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und mehr. Alles Dinge, die in der heutigen Zeit zwar nicht unwichtig, aber lösbare Probleme sind. Wie es bei den Architekt*innen aussieht lassen wir mal bewusst offen. 

Und sie sind schutzlos, denn beim sogenannten Denkmalschutz sind die wegweisenden und wichtigen Bauten aus den späten 60ern und frühen 70ern noch nicht angekommen. Die Brennweite der institutionalisierten Denkmalpflege ist tiefer in die Vergangenheit gerichtet und erkennt diese Zeitzeugen nicht als schutzwürdig. 

Sogar wenn ein Teil einer Gesamtanlage erhaltenswert ist, kann er nicht unter Schutz gestellt werden, weil der Rest sowieso ganz und gar unbedeutend ist. Das ist die krude Argumentation des Denkmalschutzes bei der Aula der Realschule in Vilsbiburg, die Merkmale aufweist, die eine Zeitepoche geprägt haben und für die Architekturgeschichte des ganzen Landes von hoher Bedeutung sind:

Le Corbusier hat in den 50er und 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts weltweit mit seinen Bauten aus Sichtbeton einen neuen Stil geprägt, bekannt geworden als „béton brut“.

Das Wesentliche und Besondere der Realschule in Vilsbiburg ist der Kern der Anlage, die Aula. Sie wurde nach der damals richtungsweisenden Architekturauffassung zwischen 1967 und 1969 ganz in Sichtbeton ausgeführt und ist bis heute in ihrer räumlichen Struktur erhalten.

Der Kreistag des Landkreises Landshut als Baulastträger hat 2020 im Zuge des Neubaus der restlichen Schule auch die Option des Abrisses der zentralen Aula beschlossen, ohne sich auch nur annähernd mit dem baukulturellen Wert zu befassen. Der Abriss „befreit“ Vilsbiburg“ von einer Raumschöpfung mit architekturhistorischer Bedeutung und Niederbayern von einem wichtigen Stück Baukultur, die im ländlichen Raum ohnehin nicht im Übermaß vorhanden ist. Auch wenn es erst etwas mehr als 50 Jahre alt ist, würde ein identitätsstiftendes Bauwerk für die Stadt und die zahllosen Schülergenerationen beseitigt, obwohl man es genauso gut in eine planerische Neukonzeption der Realschule einbeziehen kann.

Da braucht man jetzt gar nicht den Aspekt der „Grauen Energie“ als Argument auspacken, sondern einfach den Respekt vor den planerischen Leistungen von Architekt*innen vor 50 Jahren, die Wegweisendes und Stilbildendes geschaffen haben – und noch leben und notfalls mitansehen müssen, wie ihre Gebäude als minderwertig, unsanierbar, unmodernisierbar abgerissen werden. Mangels Verantwortung, mangels Fantasie, mangels Ideen, mangels Kompetenz….

Dass damit auch bedeutende Zeitzeugen der Moderne und damit ein Teil unserer Baukultur unwiderruflich dem Erdboden gleichgemacht werden, das sollte auch in den Vordergrund gerückt werden. Und da ist Vilsbiburgs Realschul-Aula alles andere als ein Einzelfall.

Robert Rechenauer

Architekt und Stadtplaner in München

Frischer Wind
Wir haben einen neuen Imperativ: die Nachhaltigkeit. Die Baugeschichte ist voll von Imperativen, jede Epoche hatte den ihren.

mehr...

In Traktaten und Manifesten fordern Architekten in regelmäßigen Abständen einen Paradigmenwechsel und verschmähen dabei das gerade noch geltende. Die Ära des Wiederaufbaus unterscheidet sich dabei wenig von den vorangegangenen Zeitabschnitten: dem Faschismus, der Moderne, dem Historismus, der Renaissance, dem Mittelalter. 

Im Abgleich mit den Strömungen ihrer Zeit erklären die Architekten in ihren Werken die Welt. Sie schaffen Erzählungen, erfinden Sprachen und kreieren Stile. Mal gilt das Primat der ausgewogenen Proportionen, in denen sich die göttliche Ordnung abbildet. Mal zählt das Zeigen des rohen Materials, das Stärke und Wahrhaftigkeit versinnbildlicht. Den gebildeten Architektur-Konsumenten macht dies zurecht misstrauisch. 

Die unmittelbare Nachkriegszeit ist von vielen Imperativen getragen. Ein Imperativ ist die Ablehnung von Symmetrien, ein anderer die Ablehnung von steilen Giebeln und geneigten Dächern. Sie stehen für das überkommene „Führerprinzip“ und die Ideologie von „Blut- und Boden“. Der wahrscheinlich stärkste Imperativ ist jedoch das Gebot des Schweigens. Alexander und Margarete Mitscherlich beschreiben ihn als „Die Unfähigkeit zu trauern“. Der Wiederaufbau folgte dem Untergang. Ihn hatte schließlich die gleiche Gesellschaft verschuldet, die nun dabei war, sich selbst neu zu erfinden. Ein Gebot der Stunde, man sprach von der „Stunde Null“. Die dringlichste Aufgabe war die Überwindung der Katastrophe. Das elementare Bedürfnis nach einem Dach über dem Kopf stand an erster Stelle, an zweiter, wie und in welcher Sprache dies zu bewerkstelligen sei: die Frage nach den Ressourcen und der Architektur. Ernsthaft in Frage kam dabei nur die Moderne, da sie die notwendigen Werkzeuge bot. Eine mit Baustoffen sparsam umgehende, auf Standardisierung angelegte Bauweise versprach einen schnellen Baufortschritt. Flachdach und Asymmetrien lieferten neue Narrative. 

Dem Blick nach vorne folgt der nächste Imperativ: Konsum und grenzenloses Wachstum. Alle wissen jetzt: die Ressourcen an Land und Rohstoffen sind begrenzt. Wachstum auf der einen, stellt Verdrängung auf der anderen Seite dar. Natur und Landschaften verschwinden, Arten sind bedroht, Abfall stellt die größte Herausforderung dar. Der Umfang des Wiederauf- und Darüberhinausgebauten ist immens, die Gestaltung dahinter nur schwer zu erfassen: ein Gewirr an Aussagen und Interpretationen.

Mit dem Sterben der letzten Zeitzeugen geht eine Änderung der Erinnerungskultur einher. Das Schweigen, das schnell zu Vergessen führt, zeigt unerwartete Nach- und Nebenwirkungen. Trotz bewegter Formen, schlanker Profile und bunter Farbe, kommt die Architektur des Wiederaufbaus nicht immer leicht daher. Der Umgang mit dem inzwischen in die Jahre gekommenen Erbe der Nachkriegsarchitektur scheint schwieriger als je zuvor. Dem Erhalt des Bestehenden Priorität beizumessen, wie dies der BDA in seinem Positionspapier „Das Haus der Erde“ angesichts der Klimakrise fordert, bringt frischen Wind in die Debatte. In der zunehmend emotional geführten Auseinandersetzung um die richtige Sicht der Vergangenheit, entdeckt eine neue Generation nicht nur das authentische Zeitzeugnis, sondern auch die graue Energie, die in den Gebäuden gespeichert ist. Zudem tritt die Architektur selbst als Lehrmeisterin hervor, wenn sie zeigt, wie man mit ausgefeilten Konstruktionen und ausgewähltem Materialeinsatz ressourcenschonend bauen kann. Dünne Decken und schlanke Profile waren nicht nur Ausdruck einer neuen Ästhetik, die sich im bewussten Gegensatz zum massiven Bauen das Faschismus verstand, sondern auch Ausdruck einer Umgangsweise mit knappen Ressourcen. 

Architekturen erzählen immer mehrere Geschichten. Der Gedanke der Nachhaltigkeit eröffnet den Gebäuden des Wiederaufbaus seine Zukunft.

Prof. Dr. Andreas Schwarting

Professor für Baugeschichte und Architekturtheorie an der HTWG Konstanz

Zwischen Denkmalschutz und Nachhaltigkeit

Kann das weg? Zumeist ist dies eine Frage an die Denkmalpflege, die sich seit vielen Jahren mit der Architektur der Nachkriegszeit befasst.

mehr...

 

»Nicht wegwerfen« lautete bereits 1987 der Apell von Werner Durth und Niels Gutschow in Architektur und Städtebau der Fünfziger Jahre. Doch in aller Regel handelt es sich bei den Zeugnissen der jüngeren Baugeschichte eben nicht um eingetragene Kulturdenkmäler. Der weitaus größte Teil des Gebäudebestands in Deutschland wurde nach 1949 errichtet, daher müssen hier die Kriterien für die Denkmalpflege besonders streng sein. 

So erzeugt das große Bauvolumen bei vielen Beteiligten den Eindruck, »es ist ja genug davon da« und daher komme es auf das einzelne Gebäude nicht so sehr an. Eine oftmals ungeliebte, vermeintlich banale Architekturepoche gerät zur Verfügungsmasse, denn nur einzelne, künstlerisch, konstruktiv und historisch herausragenden Beispiele können überhaupt unter Schutz gestellt werden – und selbst diese sind durch entschieden vorgetragene Neubauforderungen immer wieder vom Abriss bedroht.

Eine interdisziplinäre Debatte, die nicht nur herausragende Beispiele, sondern den gesamten Baubestand in den Blick nimmt, wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten durch Uta Hassler und Nikolaus Kohler angestoßen. Der Diskurs zu Nutzungszyklen, Stoffströmen, Reparaturfähigkeit und dem Langzeitverhalten von Bauwerken ist unter dem Begriff der ›Nachhaltigkeit im Bauen‹ längst bis in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen. Die Grenzen des Wachstums – lange Zeit eine abstrakte Größe – sind angesichts der drohenden Klimakatastrophe an vielen Orten der Welt unmittelbar spürbar geworden und machen innovative Konzepte nicht nur für Neubauten, sondern auch und vor allem im Umgang mit dem Bestand erforderlich. 

Doch allen engagierten Verlautbarungen zum Trotz bestimmen noch immer Abriss und Neubau den baulichen Alltag. Solange eine ganzheitliche Betrachtung des Energieverbrauchs, der CO2-Bilanz und der Lebenszyklen aller verwendeten Baustoffe nicht in der Baugesetzgebung verankert ist, bleibt die Unwirtschaftlichkeit eines in die Jahre gekommenen Gebäudes der Nachkriegsmoderne leicht nachzuweisen. Die Argumente der modernen Protagonisten wenden sich letztlich gegen deren Werke, wenn etwa Sigfried Giedion 1929 in Befreites Wohnen gefordert hatte, den »Ewigkeitswert« von Häusern aufzugeben, so dass sie »in absehbarer Zeit abgeschrieben und amortisiert« seien und die nächste Generation die ihr gemäßen Gehäuse errichten könne: genau dies geschieht, leider oft bedenkenlos.

Die Debatte ist also nicht neu, sie ist aber aktuell wie nie zuvor. Jetzt ist es an der Zeit, die unterschiedlichen Enden zusammenzuknüpfen und den Argumenten der Denkmalpflege, der Baugeschichte, der Ökologie und der Architektur auf breiter Basis nachzudenken: Der Gebäudebestand der letzten Jahrzehnte ist ökologisch gesehen gespeicherte Energie, er ist außerdem gespeichertes Bauwissen und kulturgeschichtliches Zeugnis der sich neu formierenden Gesellschaften in West und Ost nach dem Zweiten Weltkrieg. Architektonisch zeigt sich eine ungemein vielfältige Epoche zwischen euphorischer Aufbruchsstimmung und dem Fortführen baumeisterlicher Traditionen. Kurzum, es ist eine Ankunft in der internationalen Moderne nach den Jahren des nationalsozialistischen Terrors. 

»Eine Zukunft für unsere Vergangenheit« lautete das Motto des Denkmalschutzjahres 1975. Ein Fokus war dabei die bürgerschaftliche Aneignung der Gründerzeitquartiere und deren Schutz vor drohenden Flächensanierungen. Heute steht ein mindestens ebenso großer, ebenso bedrohter Baubestand zur Disposition: Seine Qualitäten zu entdecken und zu vermitteln, sein räumliches Potential zu nutzen und weiterzuentwickeln, ist heute eine der zentralen kreativen Herausforderungen für Architektinnen und Architekten. Dabei macht ein Aspekt den Zugang zu dieser Aufgabe möglicherweise leichter als in den 1970er Jahren: Anders als bei der historistischen Architektur der Gründerzeit ist in die Gebäude der Nachkriegsjahrzehnte deutlich der Aufbruch in eine offene Zukunft eingeschrieben. 

Diese Zukunft gilt es jetzt zu gestalten. 

Ulrich Karl Pfannschmidt

Architekt in Gerbrunn

Kreislaufwirtschaft
Den großen, einmaligen Schlag gegen die Verschwendung von Energie und Stoffen beim Bauen gibt es nicht, aber kleine Eingriffe kann man der Konsumwelt abringen.

mehr...

Unsere geschwätzige Gesellschaft maskiert mit vielen Begriffen ihre Handlungsarmut, wie Graue Energie, Dekarbonisierung, klimaneutral, Nachhaltigkeit, CO2-frei, Wiederaufarbeitung, Wiedernutzung, Cradle to Cradle. 

Was haben wir tatsächlich aufzuweisen? Wie gehen wir mit dem Bestand an Bauten um, wie mit dem Neubau?

Vor dem Neubau gilt es, vorhandene Bauten zu erhalten. Die Herstellung der Baustoffe und der Bau selbst haben Energie gekostet. Diese „Graue Energie“ ginge mit dem Abbruch verloren. Sie müsste für einen Neubau ein zweites Mal aufgewendet werden. Häuser mit neuen Nutzungen zu belegen, ist eine alte, aber etwas in Vergessenheit geratene Idee. Bauherren wie Architekten greifen immer noch zum Abbruch, weil sie höheren Planungsaufwand fürchten und an Phantasielosigkeit leiden, obwohl genug Beispiele beweisen, welche Qualitäten für das Bauwerk selbst, die Nutzer und die städtebauliche Einfügung durch den Erhalt und die Umnutzung zu gewinnen sind.

Erhalt, Umnutzung, Weiterbauen
Die Warteck Brauerei hörte 1990 nach 120 Jahren auf, am Burgweg in Basel Bier zu brauen. Der Architekt Roger Diener schlug dem Eigentümer für das Betriebsgelände eine Art der Wohn- und Bürobebauung vor, die geeignet war, die historischen Brauereigebäude zu erhalten. Inzwischen ist eine kulturelle Nutzung stabilisiert, die Bauten sind umgerüstet und saniert. Es gibt Ateliers, eine Tanzkompanie, ein Figurentheater, eine Probebühne, einen Quartierstreffpunkt, zwei Restaurants und mietbare Räume für Feste. Ein verschlossener Industriekomplex hat sich in ein lebendiges Viertel verwandelt. Umnutzung, Umbau und Weiterbauen sind vielfach bewährt. Das Weiterbauen, das Hinzufügen neuer Teile je nach Bedarf ist ein altes, immer wieder praktiziertes Vorgehen. Wenn ein Betrieb sich ändert oder wächst, kann einfaches Weiterbauen der Gebäude einen Neubau ersetzen. Mit dem Entschluss weiter zu bauen wird weniger Boden versiegelt. 

Recycling – Baumaterial erhalten und wieder verwenden
Wenn schon nicht ein ganzes Haus erhalten werden kann, so doch wichtige Teile. Auch das nichts Neues. Der Architekt Rudolf Olgiati sammelte jahrzehntelang im Tessin alte Türen und Fenster, Beschläge und Steine, um sie in seine Neubauten zu fügen. Mit der Rettung der Teile schuf er Identität, Charakter und Heimatgefühl. Die Architekten Andreas Hild und Dionys Ottl bauten 2009 in den Wohnbau am Rande des Klostergartens St. Anna in München Natursteinelemente des abgebrochenen Vorgängers ein. Die Architekten verwendeten aber nicht nur einfach vorhandene, sorgsam ausgebaute Teile, sondern sie wiesen ihnen auch eine betont dekorative Rolle zu, die Schmuck und zugleich Erinnerung ist an den alten Bau am Klostergarten im Lehel.

Für die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn hat eine Gruppe von Studenten, Lehrern und Forschern des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Gemeinschaft einen Pavillon konzipiert und aufgestellt, der komplett aus wieder verwendetem Material besteht. Das Tragwerk bilden Rohrstücke aus einem Kohlekraftwerk, die in neuer Formation zusammengeschraubt worden sind. Sie tragen transparente Tafeln aus recycelten Fenstern. Mauerwerk und Beton können zu Schrot und Pulver vermahlen, erneut zu Beton oder, mit Lehm vermischt, zu Mauerziegeln gebacken werden. 

Was Städte betrifft, sprechen Experten von Urban Mining, also dem Gewinn von Baustoffen in und von den Städten selbst. Die Stadt als Baustofflager. Was nicht überrascht, weil ca. 80 % des Hausmülls Bauschutt ist. Wenige Bauteilbörsen und Recyclinghöfe unterstützen die Aufarbeitung von Material.  

Wie so oft müssen wir beim Blick auf unsere europäischen Nachbarn Schweiz, Niederlande und Dänemark feststellen, sie gehen uns voraus, soweit, dass wir ihre Rücken kaum mehr sehen. Die Regierung der Niederlande hat 2016 beschlossen, bis 2050 die Wirtschaft kreislaufförmig zu machen. Das Programm der „Kreislaufstadt“ soll sicherstellen, dass es dann genügend Rohstoffe gibt. Achtzehn Pilotprojekte sind benannt, Unternehmen, Gewerkschaften, Regierung, Banken, Umweltverbände, Wissenschaftsinstitute und Organisationen der Zivilgesellschaft sind eingebunden. Baustoffhöfe entstehen im Land jetzt schon bei Beginn einer neuen Siedlung. Eine ressourcenfreundliche Planung in der Hand von geschickten Architekten kann in jeder Hinsicht ein erfreulicher Anblick und eine Bereicherung der Umwelt sein.
Der Abbruch von Gebäuden ist fragwürdig, unabhängig von ihrer Entstehungsperiode. Kreislaufwirtschaft zwingt, bereits bei Planung eines Neubaus zu bedenken, wie das eingesetzte Material bei einem Abbruch verwertet werden kann. 

Es ist hohe Zeit, Gesetze und Regeln zu ändern, die den Neubau begünstigen, und das sind – dank eifriger Lobby der Industrie – sehr viele. 

Der Zeit des Redens muss eine Zeit des Handelns folgen.