Wir brauchen Standards und wir brauchen Regeln! Daß die Entwicklung einen Schritt hinter der Realität her hinkt, liegt in der Natur der Sache. Und in dem Verständnis dafür steckt auch ein Teil der Lösung.
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Und Ja! Die Standards müssen unseren Bedürfnissen entsprechend entwickelt werden. Nun ist die Demokratie ein Instrument, das einer gewissen Geduld bedarf – aber müüsen wir deshalb angesichts der heutigen Erkenntnisse zum Wohnungsbau die Trägödie der Antigone wiederholen?
Ich sage Nein! Was wir heute fordern, ist vielleicht morgen schon nicht mehr Aktuell. Sollten wir die Langsamkeit besser als positiv bewerten? Und aus diesem Blickwinkel die Entwicklungen der Standards im Wohnungsbau betrachten?
Aus dieser Perspektive heraus und dem Wissen, daß die nächste Generation mit den von uns angestoßenen Entwicklungen leben, können wir mit der nötigen Geduld, Kreativität und Beharrlichkeit mit den heutigen Standards und Normen umgehen. Manchmal nicht ganz leicht, aber machbar, wie einige gute Beispiele zeigen. Erfahrung und Mut gehören dazu. Zudem haben wir eine sehr gute und umfassende Ausbildung an den Hochschulen: doch der nötige Mut und die Erfahrung mit den komplexen Standards kreativ zu planen, wird selten gelehrt. Und geschickt und mit Nachdruck auf nötige Änderungen hin zu wirken auch nicht: noch ein Schlüssel für den Umgang mit den Standards. In der Praxis das Lernen und Lehren nicht aufgeben, an der Praxis wachsen.
Und dann wäre da noch die Interessenslage: Standards und Normen, um sich eine bessere Marktsituation zu verschaffen: dann ist der Wohnungsbau heute zu günstig. Im Sinne einer hohen Qualität z.b. im Schallschutz oder hohen Umweltstandards z.b. im Wärmeschutz passen die resultierenden Baukosten nicht zur derzeitigen Diskussion bzw. zum Bedarf. So gesehen wäre uns der Wohnungsbau volkswirtschaftlich gesehen zu wenig wert?
Fragen über Fragen: bleiben wir dran, die Standards zu hinterleuchten, zu entwickeln und über die Ziele mit den Politiker zu diskutieren, vielleicht bekommt dann die nächste Generation Standards, die noch näher an Ihren Bedürfnissen sind.
Kaum ein Land plagt sich mit derart ziselierten Bauvorschriften wie Deutschland. Öffentliche Ansprüche an Sicherheit und immissionsfreies Wohnen, technischer Fortschritt und industrieller Lobbyismus haben das Bauen komplex und teuer gemacht.
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In Ballungsräumen stehen steigende Grundstückspreise und Flächenknappheit dem wegen anwachsende Einwohnerzahlen notwendigen Wohnungsbau gegenüber. Dies erfordert Änderungen.
München hat dies mit einer Initiative zur Prozessoptimierung und damit Beschleunigung der Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren bereits vor zwei Jahren angepackt. In der Bundes- und Landesgesetzgebung ist hier noch einiges möglich. Insbesondere im Hinblick auf Nutzungsmischung und Nutzungsdichte könnten flexiblere Regelungen helfen, Häuser und Wohnquartiere besser und passender für künftige Nutzeransprüche zu gestalten.
Denn schon heute ist deutlich, dass sich Nutzeransprüche verändert haben. Lebensentwürfe sind heute vielfältiger: gerade in der Stadt gilt es, nicht nur familiengerechtes Wohnen zu planen, sondern auch zu berücksichtigen, dass auch viele Singles gemeinschaftliche Bezüge suchen. Genossenschaftsprojekten entwickeln eine Vielfalt an Ideen für gemeinsames Wohnen. Meist sind es aber die Nachbarschaften, die das soziale Umfeld bilden und Gelegenheit zu Begegnung, Kennenlernen und gemeinsame Aktionen ermöglichen sollen. Eine größere Flexibilität bei der Anordnung zulässiger Nutzungen ist deshalb nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in den Gebäuden erstrebenswert. In der Bevölkerung finden diese Bestrebungen durchaus Zustimmung.
Auch Veränderungen in der Arbeitswelt und die technischen Möglichkeiten, Immissionen zu vermeiden, erlauben heute ein wieder engeres Zusammenrücken von Wohnen und Arbeit, was im Sinne eines lebendigen Stadtquartiers durchaus wünschenswert ist. Allerdings braucht es auch die entsprechende Nachfrage nach solchen Standorten und in der Entwicklungsphase möglicherweise auch die aktive Unterstützung durch die Kommune, wie Beispiele anderer Städte zeigen.
Der Diskussion um die notwendige und richtige Dichte von neuen Quartieren stehen viele Menschen eher skeptisch bis ablehnend gegenüber. Auch dies ist nicht nur eine Frage des baurechtlich Möglichen. Oft spielen vor allem Ängste vor einem Identitätsverlust und die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur eine Rolle. Der Verweis auf beliebte – und teure – innerstädtische Viertel nützt da wenig, da nun mal viele Bewohner der Stadtrandviertel gerade die Qualität ihres eigenen Umfeldes schätzen. Die Erkenntnis, dass Dichte ein Gewinn an Lebensqualität sein kann, muss reifen. Für diese Überzeugungsarbeit sind vor allem positive Beispiele als sozusagen vertrauensbildende Maßnahmen erforderlich, die Politik und Verwaltung, aber auch Architekten und Stadtplaner gemeinsam entwickeln müssen.
Zweifelsfrei gibt es bei uns qualitätvollen Wohnungsbau: viele Gebäude sind beispielhaft ökologisch, wirtschaftlich oder nutzerfreundlich.
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Dennoch: bei aller Schwierigkeit des Begriffs, will ich es doch wagen – wir sind hier im BDA ja unter uns –, zu diskutieren, was ich die architektonische Qualität nennen möchte. Diese architektonische Qualität braucht der Wohnbau, wenn er stadtbildprägend sein soll, wenn unsere Gebäude als Ausdruck unserer Zeit und unserer Baukultur Geltung haben sollen.
Auf eben die architektonische Qualität beziehe ich die Frage, ob die Vorschriften diese verhindern oder behindern. Vorweg: wie diese Qualität zu erreichen ist, bleibt im besten Fall unsichtbar wie das harte Training des Artisten, der in der Zirkuskuppel scheinbar schwerelos schwebt. Ob Bauen überhaupt so schwer sein muss, ist die Frage.
Ich vermute, daß es wohl kaum ein relevantes Gebäude gibt, das sämtliche Vorschriften erfüllt. Entweder kennen Planer nicht alle Vorschriften und agieren so im besten Nichtwissen oder sie blenden die Regeln bewusst aus. Vorsichtiger ausgedrückt: sie interpretieren diese neu und setzen ihre Architektur durch. Später werden sich vielleicht auch Gutachter und Richter einmischen, aber dann sind die Bilder schon durch die Medien gegangen.
Wird ein Gebäude „automatisch“ schlechter, wenn es versucht alle Vorschriften einzuhalten? Zumindest wird es normaler, ein wenig langweiliger für den Fachmann, aber vielleicht auch vertrauter und langlebiger für den Nutzer. Eine gewisse Zurückhaltung des Architekten in seinem Ausdruckswillen lässt dem Bewohner mehr Freiheit sich auszudrücken, was eine große Qualität darstellen kann. Der Käufer, der Investor jedenfalls, fordert die architektonische Qualität nicht.
So liegt es bei den am Bauprozess beteiligten Bauherrn, Architekten und Behörden die Baukultur weiterzuentwickeln. Wie klein der Spielraum des Architekten geworden ist, wird kaum wahrgenommen. Die Architekten gleichen Wildtieren, die im Zoo geboren und aufgewachsen sind und ihre Limitierung als natürliches Habitat erleben. Unruhe entsteht im Gehege wenn in der Öffentlichkeit die Eintönigkeit der Architektur, zum Beispiel in neuen Stadtvierteln Münchens oder Frankfurts, beklagt wird. Dann wird entweder geschmollt oder auf zukünftige Akzeptanz spekuliert.
Daß die Ödnis genau aus der Regulierung resultiert, kommt auch denen nicht in den Sinn, die die Regeln erfinden, geschweige denn, daß sie ausprobieren würden, welche architektonische Auswirkung diese haben. Es wäre doch ein Wunder, wenn unter gleichen Voraussetzungen, vom Bebauungsplan über die Gestaltungssatzung zu den wirtschaftlichen und gesetzlichen Gegebenheiten, eine lebendige Mischung unterschiedlicher Architekturen entstehen würde. Denn das ist des Pudels Kern: keine Regel, die keine sichtbare Folge in der Architektur zeitigte.
So entstanden, positiv gesehen, immer schon ortstypische Bauweisen, die ein Bauwerk einer Gegend zugehörig machen. Wir erkennen (noch), ob Bauten in Lissabon oder in Brüssel, in Berlin oder in München stehen, eben weil sich die lokalen Rahmenbedingungen unterscheiden. Es ist gut, daß die bayerischen Löwen begonnen haben an den Gitterstäben zu kratzen und eine Vereinfachung des Käfigs verlangen. Mit Schrecken aber sehe ich ein künftiges, einheitliches Bauregularium, das unter Federführung der deutschen Bauwirtschaft in einer Art „Best of“-Kompilation sämtliche Daumenschrauben zu einem europaweit wirksamen Folterwerkzeug zusammenfügt. Dann werden endlich auch auf Santurin die Dachdeckerrichtlinien gelten.
Die Erreichung von qualitätsvollem Wohnungsbau mit der stetigen Steigerung von Standards und Normen und der damit einhergehenden Überfrachtung gleichzusetzen, halte ich nicht für zielführend.
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Für die Bewertung der Ausgangsfrage wird im rein technischen Bereich zunächst eine generelle Differenzierung nach Grundnormen, gesetzlichen Vorschriften, Planung, technischer Gebäudeausstattung, Bautenschutz und nicht zuletzt Materialität wichtig.
Eine stetige Erhöhung der Standards wird zu zusätzlichen Abhängigkeiten von der Industrie und eventuell zu Widersprüchen bei der energetischen Versorgung durch überzogene Technisierung und falschen Materialeinsatz führen. Ein gutes Beispiel ist hier die Entwicklung im Bereich der Energieeinsparverordnung.
Wir sollten die wesentlichen Themen so regeln, dass mehr Platz für kreative Lösungen bleibt, als momentan. Auch sollten wir uns von der Vorstellung verabschieden, immer 100 Prozent erreichen zu müssen. Ich halte eine Zielerreichung von 80 Prozent oft für völlig ausreichend.
Weiter gilt es, eine Konkurrenz der Normen zu vermeiden, wie wir sie derzeit zum Bespiel bei der Barrierefreiheit (DIN 18040) und bei der Abdichtung von genutzten Dachflächen und Balkonen (DIN 18195-5) haben. Eine Erhöhung der Normen hat oft auch zu kurzfristige Lösungsansätze hinsichtlich der Materialität zur Folge. Und wir dürfen nicht vergessen, dass die stetige Ausweitung von Normen auch erhöhte Haftungsrisiken aller am Wohnungsbau Beteiligter mit sich bringt, aber nicht einhergeht mit einer Steigerung der Qualität für den einzelnen Bewohner.
Die dringend erforderliche und mögliche Steigerung der Dichte bedingt im Gegenzug auch die Steigerung von Durchlässigkeit und Rückzugsmöglichkeit.
Auch dürfen wir die „Mündigkeit“ der Bewohnerinnen und Bewohner nicht aus den Augen verlieren. Gerade durch die hohen Auflagen im Bereich des Schallschutzes kommt es zu Bevormundung und Einschränkungen für die Nutzer.
Wir müssen uns beim Wohnungsbau wieder darauf besinnen, dass es ein Grundbedürfnis jedes Menschen ist, einen geschützten Raum – ein Dach über dem Kopf – zu haben. Dafür müssen wir uns die Frage stellen, was brauchen wir dafür wirklich? Wie definieren wir überhaupt Qualität im Wohnungsbau? Welche weiteren Bedarfe werden durch mehr Wohnungsbau ausgelöst? Sind es nicht eher die einfache Konzepte und Aspekte, die sich langfristig bewähren? Meines Erachtens müssen für Qualität im Wohnungsbau künftig soziologische Aspekte eine größere Rolle spielen als bisher.
Für die Zukunft wünsche ich mir einen verantwortungsvolleren Umgang mit Flächen, Energie und Materialität unter Berücksichtigung soziologischer Aspekte sowie einer Bewusstseinsschaffung der jeweiligen Abhängigkeiten der einzelnen Themen untereinander, kombiniert mit der Bereitschaft, Ansprüche zu hinterfragen und dem Mut, Dinge wieder zu vereinfachen.
„Wohnungsbau – Schall – Norm und Standard – Qualität“. Auch bei der schalltechnischen Qualität stellt sich die Frage „Was ist das?“ Die Frage kann weder alleine aus physikalischer Sicht noch alleine aus Sicht der Empfindung beantwortet werden.
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Wesentlich für die schalltechnische Qualität erscheint der Kontext in welcher die Schallübertragung oder eben nicht Schallübertragung bewertet werden soll. Dies betrifft sowohl Innenräume als auch Außenräume. Im Außenraum ergeben sich primäre Grenzen aus dem Gesundheitsschutz. Zum einen für Baugrenzen, zum anderen für Bereiche zum längeren Aufenthalt. Als untere Grenze für schalltechnische Qualität innerhalb von Gebäuden wird der Schutz vor unzumutbarer Belästigung mindestens gefordert. Auch die unzumutbare Belästigung steht in direktem Zusammenhang mit Gesundheitsschutz. D.h. zumutbare Belästigungen erscheinen per se als nicht gesundheitsgefährdend. Um innerhalb der komplexen Größen wie Belästigung oder Qualität nicht den Halt zu verlieren, werden physikalische Größen erforderlich. Die physikalischen Größen sind so zu wählen, dass der Übergang vom physikalischen Reiz zur primären Empfindung und höheren Empfindung geschaffen werden kann. Normen und Standards sind zur Diskussion und Schaffung von Qualität unabdingbar. Die schalltechnische Qualität von Außenräumen ist nicht nur alleine vom physikalischen Reiz dem Schalldruckpegel abhängig. Wesentlich erscheint die Einstellung zur Geräuschquelle. Natürliche Geräuschquellen können ebenso hohe Schallpegel erzeugen wie z.B. bei Verkehrsgeräuschen zu beobachten. Bei natürlichen Geräuschen wird in der Regel nicht von Gefahr für die Gesundheit bei längerem Aufenthalt in diesen Pegelbereichen gesprochen, sondern von Gefallen oder Missfallen. Der qualitative Unterschied wird durch unsere Gewohnheiten und Sehnsüchte erzeugt. Die Verklärung des Lebens in der klappenden Mühle am rauschenden Bach ist wohl verständlich. Ein Vergleich mit Leben am rauschenden „Ring“, bei gleichem Schallpegel, wird jedoch keine romantischen Gefühle erzeugen. Die für technische Geräusche festgelegten, gebietsabhängigen Grenzpegel sollen daher nicht als Grenzen angesehen werden, sondern als Hilfsmittel zur richtigen Nutzung und Gestaltung der Raumbereiche. Mit Zwischenräumen können Grenzen verschoben werden. Durch die Abschirmung von Gebäuden können wertigere Außenräume geschaffen werde. Gleiches gilt für den Schallschutz innerhalb von Gebäuden. Alleine die Dynamik der menschlichen Stimme übersteigt die mögliche Dynamik von realisierbarer Schalldämmung. Baukonstruktiv kann Qualität durch die Gestaltung der Schalldämmung abhängig von der Bauweise und Bauart geschaffen werden. Die Anzahl an direkt angrenzenden Nachbarn und die Art der Nutzungen stellt eine weitere Stellschraube für schalltechnische Qualität dar. Die Einstellung zur verbleibenden Schallübertragungen erscheint im Kontext der physikalischen Gegebenheiten wesentlich. Eine gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz verbleibt systembedingt. Nur durch den spielerischen Umgang mit den beschreibenden Methoden kann eine entsprechende Qualitätsabstufung gefunden werden. Grundsätzlich muss den einschlägigen schalltechnischen Normen und Regeln zum Schutz des Menschen im Sinn der Sicherstellung von Gesundheit und gewohnter Lebensgrundlage alleine schon eine Qualität zugeschrieben werden. Das Erkennen, Herausstellen und Modulieren dieser Qualität erfordert jedoch ein über den Normen und Standards stehenden Verständnis deren Inhalte. Dieses Verständnis ist essentiell für den spielerischen Umgang mit diesen beschreibenden Methoden. Ein qualitätsvoller Wohnungsbau erscheint somit zwangsläufig nur auf der Grundlage von Normen und Standards als möglich. Durch kritisch hinterfragende Architekten können im Kontext einer lebendigen Stadt mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen und Gewohnheiten entsprechend hohe Qualitäten geschaffen werden,
Schwindende fossile Energien, ein gestiegenes Umweltbewusstsein in der Gesellschaft sowie geänderte Formen des Zusammenlebens stellen für die Planung und Umsetzung von Quartieren und Gebäuden hohe Anforderungen an zukunftsfähige Konzepte dar.
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Dichte und Flexibilität werden dabei vom Markt ebenso gefordert, wie Individualität und Freiheit von den Nutzern. Entsprechende maximale Forderungen an den energetischen Standard, Minimierung von CO2 Emissionen in Konstruktion und Betrieb sowie Kosten- und Flächeneffizienz erhöhen die Komplexität und stehen kontraproduktiv dem Bedarf des Marktes nach bezahlbarem Wohnraum gegenüber. Hinzu kommen Normen und Vorschriften, die sich über Jahrzehnte weiterentwickelt haben, jedoch vor dem Hintergrund von Innovation und Fortschritt nicht entsprechend angepasst wurden und den Menschen, der gebaute Strukturen belebt, nicht in den Mittelpunkt der Planungen stellen. Zudem ist das Maß der Forderungen weit überzogen.
Wir sind aktuell an einem Punkt angelangt, der uns zum Innehalten zwingt und die Frage nach neuen Wegen stellt. Die Haltbarkeit und Beständigkeit wird häufig noch zu wenig betrachtet. Ein Beispiel hierzu stellt die Implementierung von Betonkernaktivierungen im Wohnungsbau dar. Einzelraumregelungen und verpflichtende wohnungsweise Zählerablesung verhindern den Einsatz dieser einfachen Systeme im Wohnungsbau. Standen in der Vergangenheit hohe Heizlasten dem Einsatz dieser Systeme entgegen, so wäre dies durch die Weiterentwicklung des wärmetechnischen Standards der Fassaden heute durchaus möglich. Damit stünden einfachste, umweltfreundliche Heiz- und Kühlsysteme zur Verfügung.
Zur Lösung der zukünftigen Hausforderungen wie z.B. die Einbindung ganzer Gebäude als Speicher in Quartierskonzepte kann die Anwendung dieser Systeme eine entscheidende Rolle spielen. Alleine dieses Beispiel wie auch der aktuell kritisch diskutierte Flächenbezug zur Evaluierung von Effizienz – bei steigendem pro Kopf Flächenverbrauch im Wohnungssektor – zeigen, dass ein Umdenken aus der Systemgrenze Gebäude hinaus in übergeordnete urbane Strukturen notwendig ist. Behaglichkeit im Außenraum und die Schaffung guter gemeinschaftlich genutzter Flächen erhöhen die Dichte im Quartier und führen zur Senkung des pro Kopf Verbrauchs an Fläche und verbunden daran an Energie. Eine übergeordnete erweiterte Sichtweise wird zukünftig notwendig sein, um einfache Lösungen für die einzelnen Gebäude als Bausteine einer haltbaren gebauten Umwelt hervorzurufen. Diese ganzheitliche Herangehensweise in der Gebäudekonzeption und Umsetzung, die neben sinnhaften Wärmestandards und einem maßvollen Umgang mit haustechnischen Systemen, die Energieerzeugung und deren Wertigkeit als einen gleichberechtigten Planungsgegenstand berücksichtigt, wird einen entscheidenden Beitrag leisten für den Nutzer und den gebauten Kontext, Räume und belastbare Strukturen mit einem hohen Maß an Qualität zu schaffen.
Die schnelle Veränderung der Stadt durch Zuzug und Verdichtung bringt auch ein mehr an Bauen mit sich.
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Können die zahllosen Vorgaben beim Planen und Bauen die Vielseitigkeit der bekannten Stadt noch erreichen, oder bleibt der qualitätvolle Wohnungsbau zwischen Überregulierung und Kostenschraube auf der Strecke? Fehlen uns die richtigen Werkzeuge? Oder mangelt es am Können der Profession, am Mut von Bauherren und Verwaltung, oder nur am Verständnis der Bürger?
Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der qualitätvolle und bezahlbare Wohnungsbau ist das Opfer erfolgreicher Lobbyarbeit der Baustoffindustrie, der interessengebundenen Unterwanderung der Normenausschüsse und einer überforderten Politik.
Das Problem zeigt sich in nahezu allen Aspekten.
Zum besseren Verständnis ein anschauliches Beispiel: die geforderten energetischen Standards, die scheinbare Alternativlosigkeit zu EnEV 2016, KfW-Energieeffizienzhaus & Co. Worum geht es hier eigentlich, um CO2-Reduktion? Warum aber fehlt dann die Berücksichtigung der ökologischen CO2-Bilanz? Undifferenzierte Förderung der Gebäudedämmung macht die falschen Baustoffbranchen reich, erzeugt einen ökologisch bedenklichen Rucksack an gefährlichen Abfällen, verursacht bauphysikalische und architektonische Probleme, v.a. im Gebäudebestand.
Warum sorgen Verordnungen und Energieberater nicht für bessere Dämm-Standards im Wohnungsbau? Holz-Beton-Hybridbau, Poroton-Ziegel mit mineralischer Perlite, Massivbau mit vorgehängten Holztafelelemente – es geht sehr wohl auch anders.
Warum fördert die Politik also nicht Anreize für nachhaltigen Wohnungsbau?
EnEV 2016 / DIN 4108-2 fordern die dichte Gebäudehülle und gleichzeitig die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Dieser widersprüchliche Unsinn wurde nie aufgelöst, sondern durch eine weitere DIN 1946-6 für Zwangslüftungen kompensiert. Als gäbe es nur innenliegende WC´s und Bäder. Wann kehren wir endlich zurück zu normaler Fensterlüftung im Wohnungsbau und sparen unnötige Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten?
Die Ressource Sonnenenergie ist unerschöpflich, die Speichertechnik ist da und funktioniert (z.B. Energiezelle Firma Fronius). Uns aber fehlt die Macht über die privatisierten Netze, nachdem die Politik ihrer hoheitlichen Aufgabe nicht mehr nachkommt.
Wir wissen es längst: es gibt keine Alternative zur Wasserstoffrevolution. Warum konzentrieren sich Normen, Regelwerke, staatl. Förderungen und Fachingenieure dann nicht intensiv auf diese zukunftsträchtige Innovation der dezentralen netzunabhängigen Kombination aus Solarstrom und Brennstoffzelle mit Wasserstofftanks als saisonalem Energiespeicher vom Sommer ins Winterhalbjahr?
Mit CO2-neutraler Energiegewinnung und Verbrauch von Wasserstoff als Energieträger könnten wir zugleich globale Nordsüd-Konflikte reduzieren. Deutschland hätte die technischen Möglichkeiten und auch die Pflicht diese zu nutzen, warum konzentrieren wir uns dann nicht auf die richtige Hightech?
Immobilie + E-Mobilität: warum wird die wechselseitig sinnvolle Verknüpfung der E-Mobilität mit der regenerativen Solarstromgewinnung einer Immobilie nicht grundsätzlich bedacht? Denken unsere Haustechnikingenieure (mit wenigen Ausnahmen wie dem Büro Hausladen) nicht integral?
Real Estate + E-Mobility: dass die Auto-Nation Deutschland die Energiewende in der Automobilindustrie verpasst, ist leider nur die halbe Wahrheit. Der Wegfall von Lärm und Abgasen im Individualverkehr würde eine milliardenschwere volkswirtschaftliche Wertsteigerung von City-Wohnimmobilien und eine vollkommen neue Form urbanen Wohnens ermöglichen.
Tappen wir in die gleiche Lobby-Falle in der Netz- und Gebäudetechnik? Wo bleiben unsere städtebaulichen Visionen ?
Qualitätsvoller Wohnungsbau braucht gutes Design und dieses wiederum gestalterische Freiheit. Vorgaben und Regelungen schränken das Design ein und rufen daher automatisch Widerstand hervor.
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Das fertige Produkt, hier das Wohngebäude, benötigt neben einer qualitätsvollen Ausführung auch Wirtschaftlichkeit, Nutzbarkeit und in einem Rechtsstaat Sicherheit für die Nutzer, die Nachbarschaft und auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Wie kann diesen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Sicherheitsbedürfnissen am besten nachgekommen werden?
1) Über die reine Klärung der Verantwortlichkeit und somit die umfassende Selbstverantwortung der Bauschaffenden?
Was nutzt es den Geschädigten, wenn nach einer Katastrophe und jahrelangen Rechtsstreit irgendwann die persönliche Haftung zum Tragen kommt?
Warum kam es zu regelmäßigen Brandkatastrophen, z.B. in Bangladesch oder am Grenfell Tower in London, wo doch auch dort baurechtliche Schutzziele formuliert sind? Bekommt im möglichen Widerstreit – Design – Wirtschaftlichkeit – Nutzbarkeit – Sicherheit – jeder Aspekt angemessene Bedeutung, wenn unmittelbar betroffen von Personenschäden nicht die Investoren und Bauschaffenden sind, sondern die Nutzer und die Einsatzkräfte?
2) Durch eine umfassende Regelungsdetailliertheit mit einer Auswertung aller Schadensfälle, um Personenschäden in der Zukunft auszuschließen?
Diese dem Arbeitsschutz zu Grunde liegende Überlegung würde zu zunehmend sichereren Gebäuden führen.
3) Beibehaltung der bisherigen Philosophie des Bauordnungsrechts?
Die Brandschutzanforderungen von Standardgebäuden werden detailliert beschrieben, so dass damit die ebenfalls formulierten Schutzziele ohne Spezialwissen erfüllt werden können. Über Brandschutzkonzepte mit ihren Abweichungen können diese Schutzziele aber auch auf andere Art und Weise erfüllt werden.
Die bestehenden Grundlagen des Bauordnungsrechts im Bereich Brandschutz haben sich meines Erachtens nicht nur bewährt, sie bieten allen Bauschaffenden für den Bereich Brandschutz unterschiedliche Werkzeuge an. Natürlich kann in einigen Punkten optimiert werden, was etwa die Akzeptanz von Abweichungen betrifft oder länderspezifisch große Abweichungen von der Muster-Bauordnung. Die seit mehreren Jahrzehnten bestehende Forderung nach Deregulierung im Bereich Brandschutz führte weder zur beabsichtigten Kostenreduzierung noch zu mehr Freiheit für qualitätsvollen Wohnungsbau. Vielmehr werden mit dieser stets wiederholten Forderung nur abgewogene baurechtliche Regelungen durch einen „Stand der Technik“ ersetzt, der selten alle Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt.
Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren hat sich mit seinem aktuellen Positionspapier zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zu ausreichend sicheren, wirtschaftlichen und praxisorientierten – Brandschutzlösungen bekannt und konkrete Lösungen zur Kostenoptimierung aufgezeigt. Er fordert gleichzeitig dazu auf den Brandschutz nicht als Experimentierfeld anzusehen, da über Jahrzehnte hinweg mit den gefundenen Lösungen gelebt werden muss.
Von den veränderten Wohnbedürfnissen einer zunehmend urbanen Gesellschaft ist in letzter Zeit allerorten die Rede. Dabei wird häufig der Eindruck vermittelt, es handele sich um einen neuartigen Krisenzustand.
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Uns dagegen scheint der Strukturwandel als Motor der Stadtentwicklung eher der Normalfall zu sein als ein vorübergehendes Phänomen. Wenn man die Geschichte der europäischen Metropolen im Verlauf der letzten Jahrhunderte betrachtet, wird ziemlich schnell klar, dass deren einzige Konstante der permanente Wandel ist. Vor diesem Hintergrund sollten wir als Architekten grundsätzlich dafür sorgen, dass die Gebäude, die wir entwerfen, mit Veränderungen „umgehen“ können, anstatt alle paar Jahre mit neuen städtebaulichen Leitlinien zu reagieren. Gerade im Bereich des Wohnungsbaus ist Qualität unserer Ansicht nach eine weitgehend zeitlose Größe. Nachhaltig ist es, ein Haus so zu bauen, dass es auch noch Jahrzehnte später gerne (wenn vielleicht auch ganz anders) genutzt wird.
Um der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum in den Städten gerecht zu werden, setzen viele große Hoffnungen in die Systembauweise. Mit deren Hilfe kann zwar bewohnbarer Raum in kurzer Zeit geschaffen werden, sie ist jedoch kein Mittel gegen ein viel grundlegenderes Problem: Den Mangel am raren Gut bebaubarer Fläche. Die Nachverdichtung nach oben erscheint hierfür als naheliegender Lösungsansatz. Jedoch wird auch diese vermutlich nicht die Asymmetrie zwischen verfügbarem und benötigtem günstigen Wohnraum beheben, sondern möglicherweise nur die Nachfrage nach privilegiertem Wohnen (mit unverstellter Fernsicht) steigern.
Wie viele unserer Kollegen untersuchen auch wir die Möglichkeiten und Grenzen der Systembauweise für wandelbares Wohnen in alle Richtungen: Vom temporären über das studentische bis zum seniorengerechten Modell in kompakten und flexiblen Konstellationen, beispielsweise für das Land Berlin. Die Umsetzung der Konzepte scheitert auch hier jedoch am derzeitigen Mangel an verfügbarer Fläche. Zwar wünscht der Eigentümer die Nachverdichtung bestehender Objekte, um seinen Verpflichtungen zur Schaffung von günstigem Wohnraum nachzukommen. Die verfügbaren Flächen jedoch sind immer noch von den veralteten Festlegungen zur Flächennutzung und Dichte einer einst schrumpfenden und geteilten Stadt bestimmt.
Ganz allgemein werden wir oft gefragt, was die Hindernisse einer zukunftsweisenden und erfolgreichen Stadtplanung seien und stellen fest, dass die Freiheit in der Planung zunehmend durch die Vorgaben von Juristen und Claim-Managern eingeschränkt ist. Der Blick auf vorauseilend abzuwendenden Schaden hat eine gewisse Eigendynamik gewonnen. Angesichts der finanziellen Summen, die gerade bei großen Projekten im Spiel sind, ist das natürlich verständlich – schade ist es trotzdem.
An der Grenze zwischen der Stadt und dem Wohngebäude entstehen zahlreiche Transfer- und Übergangsbereiche.
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Die Ausformulierung dieser Transferzonen zwischen dem Wohngebäude und dem
städtischen Kontext und die Gestaltung der architektonischen Schwellen- und Übergangselemente unterstützen die Interaktion zwischen dem Wohngebäude und der Stadt. Sie tragen auf diese Weise sowohl wesentlich zur Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen als auch zur Wohnqualität im verdichteten Kontext bei.
Es sind die präzise Gestaltung des Übergangs und die Identität der Orte des Dazwischen, die Anlass des
verzögerten Aufenthalts geben und so die Interaktion zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft ermöglichen.
Die Ausbildung der Transfer- und Übergangszonen steht in enger Wechselwirkung zwischen der Typologie
des Wohngebäudes, das die Anforderungen des Wohnens widerspiegelt, und dem angrenzenden städtischen Kontext.
Jedes Wohngebäude fußt im Kontext der Stadt und erhält durch die Ausbildung seiner Transfer- und Übergangszonen Anschlüsse in das städtische Umfeld. In diesen Grenzbereichen bildet sich die Adresse heraus. Es ist die Zone der Interaktion und Kommunikation des Wohngebäudes mit der Stadt. Hier gibt es Bereiche der Nutzbarkeit und Aneignung für den Passanten und letztendlich trägt jedes Wohnprojekt zur Identität eines Quartiers bei.
Dies setzt voraus, dass das Wohnprojekt in direkter räumlicher Beziehung zur erschließenden Straße steht
und dadurch im urbanen Kontext verankert ist und zu dessen Qualität beitragen kann. Das Wohngebäude
steht in direktem Bezug zum öffentlichen Raum einer Straße, einer Gasse oder eines Platzes. Als
Konsequenz trägt die Straße – und diese steht hier stellvertretend für eine Reihe öffentlicher Räume –
zum Charakter des Wohnens bei, ist in unterschiedlichster Weise in das Projekt eingebunden und
wird nicht als fremd wahrgenommen.
Der Charakter, die Dimension und Gestalt der angrenzenden Straße, die Frequenz sowohl ihrer fußläufigen,
als auch motorisierten Erschließung und somit der Grad an Öffentlichkeit, der ihr beigemessen werden
kann, unterscheidet sich von Projekt zu Projekt. Sie ist sehr wesentlich, sowohl für mögliche Nutzungen in den Erdgeschossen, als auch für die Gestaltung der semi-öffentlichen Räume und Übergangsbereiche zwischen dem Wohnprojekt und der Stadt. Jedes neue Wohnprojekt beeinflusst durch seine räumliche
Disposition, seine Anschlüsse und Eingänge, seine semi-öffentlichen Übergangsräume und seinen Nutzungen im Erdgeschoss den städtisch angrenzenden Kontext.