Karlheinz Beer, Architekt und Landesvorsitzender BDA Bayern. Spitzenkandidat für die Präsidentschaft der Bayerischen Architektenkammer
Architektenkammern haben die existenziellen Rahmenbedingungen des Berufsstandes zu sichern und fortzuentwickeln. Durch sie wird nicht nur der Verbraucherschutz gewährleistet und die Baukultur unser Heimat gefördert, sondern auch die Exportfähigkeit bayerischer Architektur und Stadtplanung gestärkt. An der Schnittstelle zwischen Politik und Kultur ist eine dynamische, moderne Kammer unverzichtbar.
Architektur braucht mehr denn je eine positive, gestärkte Mittelstandspolitik! Wir stehen – wie auch andere Berufsstände – vor der Herausforderung, die für den Berufsstand charakteristischen kleinteiligen Bürostrukturen in Zukunft zu sichern und die Übernahme des Berufsstandes der Architektinnen und Architekten durch eine anonyme Bauindustrie zu verhindern. Gesellschaften mit einem gesunden Mittelstand und sehr gut ausgebildeten Kleinbetrieben sind extrem handlungsfähig, innovativ und wirtschaftlich erfolgreich. Auch deshalb müssen wir Strukturen erhalten, die ein wirtschaftliches Arbeiten als Architektin oder Architekt erlaubt. Und dafür sorgen, dass unsere Aus- und Fortbildung auf höchstem Niveau stattfindet und die industriegesteuerten Vorgaben von Normen hinterfragt werden.
Die Kammern haben es allerdings versäumt, rechtzeitig für ein Höchstmaß an Qualität in Aus- und Fortbildung einzutreten. Hier werden wir verlorenes Terrain wieder zurückzugewinnen müssen. Gerade in Bayern stehen die Chancen gut, dies mit Unterstützung durch die Politik zu erreichen. Hier gibt es das Bewusstsein, dass ein erfolgreiches Bundesland nur dauerhaft erfolgreich bleibt, wenn Aus- und Fortbildung erstklassig sind. Darauf müssen wir aufbauen und umfassend in den nächsten Jahren entsprechende Regelungen durchsetzen.
Der BDA Bayern will daher der Arbeit der Bayerischen Architektenkammer eine neue Richtung geben.
Unsere Gesellschaft braucht gerade jetzt eine berufsständische Vertretung, die die Politik fordert und nicht nur Gesetze umsetzt. Wir müssen für unseren Beruf die Richtlinien mitgestalten. Klare Positionen, energisches Handeln, Konsequenz und Glaubwürdigkeit sind die Leitlinien, nach denen wir unseren Einsatz für die Zukunft des Berufsstandes ausrichten.
Ich bin überzeugt, dass der Erfolg unseres Engagements in der Kammer durch die Verteilung der Aufgaben, das Vertrauen in das Handeln der jeweiligen Personen und die offene Kommunikation erheblich zu steigern ist. Die Bayerische Architektenkammer braucht wieder Ausdruckskraft und Reputation bei der Durchsetzung von Baukultur gerade unter den aktuellen ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen.
Mein Team und ich stehen für eine aktive Kammer, die sich vehement für die Interessen aller planenden Kolleginnen und Kollegen einsetzt. Wir wollen die Weichen neu stellen. Dabei setzen wir auf die enge Zusammenarbeit mit allen Verbänden und auf wegweisende Allianzen – für unsere gemeinsamen Ziele.
Natürlich brauchen wir die Kammer, um unsere Interessen effektiv nach außen besser zu vertreten, als das unsere sonstigen Berufsverbände oder gar wir selber hinbekommen. Frage ist nur: Schafft Sie das auch?
Dafür ein Beispiel aus dem Verhältnis des Staates zum Planungshonorar, mal als Frage:
Was hat unsere Kammer jemals getan, um der fachlich völlig unsinnigen Minderung der Planungsqualität in Projekten der Bayerischen Städtebauförderung zu bekämpfen? In der von MD Dipl.-Ing. Univ. Helmut Schütz (langjähriger 1. Vizepräsident, Vorstand Bayerische Ingenieurkammer-Bau!) unterzeichneten „Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR“ findet sich: „5.2 Nebenkostenpauschale: Soweit Baunebenkosten anfallen, sind diese grundsätzlich mit bis zu 16 % der förderfähigen Kostengruppen pauschal anzusetzen; bei umfangreichen Modernisierungen sind Zuschläge bis zu 5 % möglich.“
Das kann die HOAI-Gegebenheiten für die Gebäudeplanung, Bestandsaufnahme sowie den Fachplanungen für Vermessung, Bauphysik, Tragwerk und Haustechnik nicht annähernd decken. Minderleistungen und den Planungsaufwand minimierende, nicht produktneutrale Ausschreibungen seitens gewerblicher Unternehmen können die Folge sein. Die Finanzierungspläne der Städtebauförderung sind nämlich insbesonders bei privaten Vorhaben oft genug so gestrickt, daß die nach HOAI anfallenden Leistungen, die über der Pauschale anfallen, vom Bauherrn nicht gedeckt werden können. In den entsprechenden Richtlinien in z.B. NRW findet sich solcher Unsinn nicht.
Vielleicht ein Thema für den BDA?
Konrad Fischer
Architekt
Hochstadt am Main