Vieles spricht dafür, dass im Immobilienbereich Private von Leistungen der Allgemeinheit profitieren und dass die Vermögens- und somit die Chancenungleichheit gerade durch Immobilieneigentum zementiert oder sogar vergrößert wird.
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Während Vermieter in Ballungsräumen ihren Lebensunterhalt häufig allein aus Mieteinnahmen bestreiten können, ist es Menschen ohne Immobilieneigentum oft kaum mehr möglich ihre eigene Miete zu erwirtschaften, geschweige denn selbst Immobilieneigentum zu erwerben. Mietkosten müssen z.B. durch Wohngeld subventioniert oder sogar komplett von Sozialbehörden übernommen werden. In den letzten Jahrzehnten hat die öffentliche Hand außerdem zahlreiche eigene Immobilien veräußert, um laufende Ausgaben zu decken.
Warum werden demgegenüber Einnahmen Privater aus (Immobilien-)Vermögen weniger besteuert als Arbeitseinkommen und das, obwohl Immobilieneigentum nicht selten steuerlich gefördert oder subventioniert wurde (und wird)? Wenn eine Immobilie 10 Jahre gehalten wurde, muss der Gewinn bei Weiterverkauf z.B. überhaupt nicht versteuert werden und das, obwohl Grund einer Wertsteigerung meist der ist, dass die Allgemeinheit eine gute Umgebungsinfrastruktur geschaffen hat.
Angesichts dessen ist seit kurzem eine Diskussion um Gegenmaßnahmen entbrannt. Es geht dabei meist um Steuerungsmaßnahmen, wie z.B. eine neue Grundsteuer, die Abschaffung der Spekulationsfrist, die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen oder auch um bereits bestehende bodenrechtliche Instrumente, wie zum Beispiel das Zweckentfremdungs- und Erhaltungssatzungsrecht oder die SoBoN. Vor allem aber wird versucht, der gestiegenen Nachfrage in Ballungsgebieten durch eine erhöhte Bauleistung zu begegnen, wodurch der ohnehin schon knappe Boden in Städten noch knapper wird und die Bodenpreise weiter steigen.
All diese Maßnahmen greifen meiner Meinung nach zu kurz und sie ändern die Ursache der Problematik nicht. Wurzel von Bodenspekulation und Renditestreben ist, dass Boden wie eine Ware gehandelt wird und dass Eigentum an Boden erworben und auch vererbt werden kann.
Dabei ist Privateigentum an Boden gar nicht selbstverständlich. In der politiktheoretischen Diskussion von der Antike bis in die Moderne wurde immer wieder betont, dass Boden kein Gut wie jedes andere ist. Wie Wasser und Luft deckt Boden elementarste Grundbedürfnisse: Als Quelle der Nahrung ebenso, wie als Wohn- und Bewegungsraum. Philosophen wie Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin, Morus, Grotius und Rousseau, sowie die Frühsozialisten und Marx kamen zum Schluss, dass der Boden eigentlich allen Menschen in gleichem Maße gehören müsste und dass der Okkupation von Land enge Grenzen gesetzt werden müssten. Auch indigene Völker vertreten die Auffassung, dass kein Mensch die „Mutter Erde“ besitzen könne. Anstelle von Bodeneigentum vergeben sie Nutzungsrechte.
In Afrika gibt es z. B. deshalb bis heute kaum Kataster. Gerade das Fehlen von registriertem Privateigentum an Boden hat jedoch zur Folge, dass sich Investoren nun besonders leicht Agrarflächen sichern können. Kleinbauern verlieren so sprichwörtlich „den Boden unter den Füßen“. Bodeneigentum führt so weltweit zu sozialen Verwerfungen wie Landgrabbing, Gentrifizierung, etc… Andererseits scheint Bodenbesitz aber in dem Umfang gerechtfertigt, der dazu dient, die eigenen Grundbedürfnisse zu sichern.
Ich denke, es wäre deshalb ein guter Kompromiss, Privateigentum und/oder Besitz an Grund und Boden mengenmäßig auf den Eigenbedarf und/oder zeitlich zu begrenzen. Dies war früher nicht nur im „Ostblock“, sondern auch in skandinavischen Ländern üblich. Anstelle von Eigentumsrechten sollten Nutzungsrechte vergeben werden – z.B. in Form von landwirtschaftlichen Pachtverträgen oder Erbbaurecht. Genossenschaftliche Initiativen oder Selbstverwaltungsansätze nach der Commons-Theorie zeigen, dass Gemeineigentum durchaus eine Alternative ist: Die Wirtschaftsnobelpreisträgerin Elinor Ostrom hat nachgewiesen, dass ein garantiertes Nutzungsrecht und faire Verfahren bei der Zuteilung von Boden das Privateigentum gut ersetzen können.
Um Vertrauensschutz zu gewährleisten, könnte Bodeneigentum über mehrere Generationen hinweg an die Allgemeinheit zurückgeführt werden, z.B. durch eine Änderung des Erbrechts: Eine Immobilie kann nur vererbt werden, wenn sie vom Erben selbst genutzt werden kann. Was über den Eigenbedarf hinausgeht, wird (gegen Entschädigungszahlung) an die Allgemeinheit zurückgeführt.
Diese Vorschläge sind sicher ungewohnt und mögen zunächst nach Sozialismus klingen – sie sind es aber nicht, wenn der Staat ebenfalls nicht „Eigentümer” ist, sondern die Rolle eines Treuhänders wahrnimmt, der Boden an Nutzungsinteressenten vermittelt. So kann auch der Staat nicht nach Belieben über den Boden verfügen und ihn nicht verkaufen. Gleiches Recht für alle!
Mir ist klar, dass eine entsprechende Diskussion kaum in das Schema 4-jähriger Legislaturperioden passt und ungewohnt klingt, dennoch würde ich sie mir für den sozialen Frieden und die Chancen künftiger Generationen wünschen. Werfen Sie doch mal einen Blick ins Grundgesetz und sie werden feststellen, unsere Verfassungsväter haben darüber wohl auch schon nachgedacht: Warum sonst sollten sie uns Art. 15 GG hinterlassen haben, der eine Sozialisierung von Boden ermöglichen würde?
Warum verbrauchen wir auch bei degressiver Bevölkerungsentwicklung deutschlandweit Jahr für Jahr eine Fläche annähernd von der Größe des Stadtgebiets Münchens neu?
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Werden wir uns in Zukunft die Folgekosten immer weiter wuchernder, Raum und Energie verschwendender, sowie unnötigen Verkehr erzeugender Bebauungsstrukturen leisten können? Mit dem Thema Boden öffnet sich der Blick für das große Ganze. Unser soziales Miteinander wird vom Umgang mit dem Boden ebenso entscheidend geprägt wie das Bild unserer Städte. Bei kaum einem anderen Thema bleiben wir so weit hinter unseren Möglichkeiten zurück.
Bei getrennter Betrachtung von Boden und Gebäude wird deutlich: Nicht das Gebäude, sondern der Boden ist für den rasanten Preisanstieg von Immobilien in den Ballungsräumen ausschlaggebend. Wertsteigerungen von Grundstücken gehen in der Regel nicht auf Leistungen der Eigentümer zurück. Sie sind das Ergebnis von gesamtgesellschaftlicher Prosperität und von Investitionen der öffentlichen Hand. Solange die Früchte dieser Investitionen nicht wieder der Allgemeinheit zugutekommen, werden die Kassen der Kommunen immer leerer, deren Spielräume immer geringer, die Abhängigkeit von Investoren immer größer. Ein plakatives Beispiel dafür ist die Untertunnelung des Münchner Petuelrings: Die Grundstücke, die sich an einer der befahrensten Straßen Münchens befanden, liegen infolge einer Investition der öffentlichen Hand plötzlich am Rand eines Parks und gewinnen erheblich an Wert. Schön für all die Eigentümer, die nichts dazu beigetragen haben. Auf der Seite derjenigen, die ihr Leben lang aufgrund ihrer Mietbelastung keine Chance haben an dem Kuchen teilzuhaben, wächst das diffuse Gefühl abgehängt zu sein.
Es ist abwegig, eine nicht vermehrbare Ressource wie den Boden, die jeder zum Leben braucht, nach denselben marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage zu behandeln, wie es für in beliebigen Mengen herstellbare Güter oder Gebäude sinnvoll und üblich ist. Das bestehende System begünstigt Spekulation und hindert die Kommune, das gewaltige Potenzial brach liegender Grundstücke zu aktivieren. Unter- bzw. ungenutzte Reserven aber haben gravierende Folgen: Das Gebäude, das im urbanen Gefüge nicht entstehen kann finden wir weit draußen im suburbanen Sprawl auf der grünen Wiese wieder. Dort zieht es zusätzliche Infrastruktur nach sich. Für die Schweiz wurde kürzlich ein Nachverdichtungspotenzial allein innerhalb bestehender Siedlungsräume für knapp 20% mehr Menschen ermittelt. Für die Aktivierung der wohl auch bei uns in ähnlicher Dimension existierenden Flächenreserven haben wir keine praktikable Handhabe. Vielmehr ist in wachsenden Städten der Besitz unbebauten Bodens – völlig risikolos – gewinnbringender, als die Bebauung desselben. Denn Preise für Bauland steigen schneller als die für Wohnungen.
Eine laufend anzupassende Nutzungsgebühr ähnlich einer flächendeckenden Bodenvergabe im Erbbaurecht würde eine optimale Bodennutzung nach den stadtplanerischen Vorgaben der Kommune begünstigen. Nachdem der ungenutzte Boden nun Kosten beim Eigentümer verursacht, kann dieser nicht mehr damit spekulieren. Er wird das Grundstück optimal nutzen oder es an jemanden verkaufen, der dazu bereit ist. Sobald Bodenwertsteigerungen durch steigende Abgaben kompensiert werden, können zulässige Bebauungsdichten interessensunabhängig ausschließlich aus städtebaulichen Überlegungen beurteilt werden. Ein System, das eine Vielzahl komplizierter Reglements überflüssig werden lässt, dabei logisch ist und sich mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand installieren lässt.
Ob die Abgabe wieder an alle Bürger rückverteilt wird und somit jedem Neugeborenen einen Anspruch auf Bodennutzung zubilligt oder ob sie als einzige Steuer (das ist durchaus realistisch) die Lohnkosten reduziert – dazu gibt es verschiedene Konzepte, die jedenfalls dafür Sorge tragen müssen, dass dem Bürger bei durchschnittlicher Flächeninanspruchnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Verbunden mit einer Abschaffung weiterer Motoren des Flächenfraßes –wie z.B. der Gewerbesteuer (die Konkurrenz der Kommunen führt zur gegenseitigen Unterbietung der Baulandpreise und der baurechtlichen Anforderungen) und der Entfernungspauschale – sowie mit einer grundlegenden Anpassung der BauNVO an zeitgemäße Anforderungen einer nutzungsgemischten Stadtplanung und einer Reform des §34 BauGB hin zu übergeordneten städtebaulichen Leitlinien nähern wir uns einem nachhaltigen Umgang mit dem Boden, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht. Eine neue Qualität der Identifikation mit der Stadt entsteht, denn eine Bürgerbeteiligung, die diesen Namen verdient gibt es nur dort, wo Grund und Boden von jedem Bürger als etwas begriffen wird, wozu er selbst Zugang hat.
Lassen wir die Frage nach der Umsetzbarkeit so gravierender Reformen zunächst einmal beiseite. Denn die Frage wird sein: Wieviel Zeit haben wir noch, bis auch hierzulande die soziale Sprengkraft der Umverteilung von unten nach oben populistischen Kräften zur Macht verhilft. Oder: Wie wollen wir in Zukunft leben? Mit den Mitteln der Vergangenheit jedenfalls ist die Zukunft nicht zu bewältigen.
„Städtebau ist praktische Bodenpolitik“ hat Fritz Schumacher, fast „legendär“ zu nennender Städtebauer, langjähriger Oberbaudirektor in Hamburg und vorübergehend auch in Köln tätig, bereits in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts formuliert (Schumacher, Fritz:
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Strömungen in deutscher Baukunst seit 1800; E.A. Seemann, Leipzig, 1935, S.183). Dabei verstand er „Städtebau“ nicht im heute teilweise verwendeten engeren Sinn sondern als etwas alle Aspekte der Entwicklung von Stadt Umfassendes. Insofern ist die Vermutung sicher gerechtfertigt, dass er heute formuliert hätte: „Stadtentwicklung ist praktische Bodenpolitik“. Im Hinblick auf die Bedeutung von „Bodenpolitik“ befand er sich damit in Übereinstimmung mit seinem zeitweiligen Chef, Konrad Adenauer, der im gleichen Zeitraum als Oberbürgermeister von Köln erklärte: „Wir leiden nach meiner tiefsten Überzeugung in der Hauptsache in unserem Volk an der falschen Bodenpolitik der vergangenen Jahrzehnte..… Die bodenreformerischen Fragen sind nach meiner Überzeugung Fragen der höchsten Sittlichkeit“ wie Alexander Mitscherlich zitiert (Mitscherlich, Alexander: Die Unwirtlichkeit unserer Städte, Edition Suhrkamp 123, 11. Auflage, Frankfurt/Main 1972, Seite 21). Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Thematik Konjunkturhöhen und -dellen erlebt. In die letztgenannte Kategorie gehören die letzten ca. 20 Jahren, in denen die Meinung vorherrschte, dass „der Markt“ es richten werde.
Der seit einigen Jahren zu beobachtende Bevölkerungszuwachs in einer Reihe von Städten und die damit verbundenen Engpässe insbesondere auf dem Markt der preiswerten, auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnungen hat gezeigt, dass dies eine Fehleinschätzung war, zumindest wenn man die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Stadtentwicklung zur Messlatte nimmt.
Die Thematik einer am Allgemeinwohl orientierten Bodenpolitik der öffentlichen Hand steht also (endlich wieder) auf der Agenda. Ziele und weitere Inhalte einer solchen Politik haben u.a. Michael Krautzberger und Stephan Reiß-Schmidt in ihren Beiträgen dargestellt. Auf sie sei verwiesen. Öffentliche Bodenpolitik steuert sowohl fördernd als auch durch das Setzen von Restriktionen die Nutzung von Grund und Boden einschließlich der aufstehenden Baulichkeiten. Dazu stehen ihr direkt wirkende Instrumente wie zum Beispiel die Bauleitplanung und indirekt wirkende Möglichkeiten wie eigentumsrechtliche Regelungen z. B. in Kauf-, Verkaufs- oder Pachtverträgen oder das Steuerrecht zur Verfügung. Bodenpolitik der öffentlichen Hand braucht auf allen staatlichen Ebenen eine langfristig orientierte konzeptionelle Basis. Eine erfolgreiche Bodenpolitik bedarf außerdem der Kontinuität und der Konsequenz im Handeln.
Wie oben erwähnt sind die derzeitigen Engpässe in einigen Segmenten des Wohnimmobilienmarktes in einer Reihe von Städten Auslöser der aktuellen Diskussion. Eine am Gemeinwohl orientierte Bodenpolitik ist aber auch in von Bevölkerungsrückgang oder -stagnation geprägten Städten erforderlich für eine sinnvolle Flächennutzung und damit den Erhalt der kompakten Stadt. Sie ist last but not least wichtiges Instrument zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimawandel und -anpassung und damit zum Erreichen der Ziele von Paris und der Sustainable Developement Goals (SDG) der UNO. Sie mobilisiert bebaubare Flächen i.S. der Innenentwicklung einerseits und unterstützt wirkungsvoll den Erhalt wichtiger Freiräume andererseits.
Ein effektives und effizientes Bodenrecht ist Kernelement einer solchen Bodenpolitik. Einige entsprechende Instrumente existieren, so z.B. im Baugesetzbuch (BauGB). Sie werden in anderen Beiträgen angesprochen und müssen daher nicht hier weiter ausgeführt werden. Zweifellos ist es auch richtig, dass ihre Anwendung durch Politik und Verwaltung teilweise zögerlich oder teilweise auch gar nicht erfolgt. Die Ursachen sind vielfältig. Eine Ursache dürfte schon in verwendeten Begriffen und sich daraus ergebenden Assoziationen liegen. So suggeriert der Begriff „Enteignung“- obwohl sowieso nur „Ultima Ratio“- dem mit der Materie nicht Vertrauten, und dazu können auch Vertreter_innen der Politik gehören, dass jemand seines Eigentums entschädigungslos verlustig geht. Die Tatsache, dass ein Wertausgleich in einem fairen Verfahren, für das es gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten gibt, erfolgt ist häufig nicht gegenwärtig. Damit besteht schon von vornherein generell, aber aufgrund der jüngeren Geschichte in den neuen Bundesländern in besonderem Maße, eine „psychische“ Hürde. Auch die Klassifizierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ ff. BauGB als „schärfstes Schwert der Stadtentwicklung“ dürfte bei manchem Uninformierten zu Vorbehalten führen. Hinzu kommt die Komplexität vieler Instrumente mit der Konsequenz, dass ihre Anwendung entsprechende Personalressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht in der Verwaltung erfordert. Die „Verschlankungsbestrebungen“ der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass diese Ressourcen vielerorts nicht mehr existieren und erst wieder aufgebaut werden müssen. Schließlich haben sich seit Einführung einiger Instrumente Rahmenbedingungen verändert. Es bedarf daher über die (begrüßenswerten) Ansätze im Zusammenhang mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen hinaus der Überprüfung der Instrumente, ggfs. ihrer Weiterentwicklung und wenn sinnvoll der Konzeptionierung neuer Instrumente. Dabei kann es nicht nur um das Bau- und Planungsrecht gehen sondern auch andere Gebiete wie das Steuerrecht müssen einbezogen werden. „Eine der Quellen städtischer Nöte ist … die Bodenspekulation. Wenn wir ihrer nicht Herr werden, fahren wir uns hoffnungslos fest. …. Wann endlich erfüllt der Gesetzgeber bei dem Bodenrecht ….. seine verfassungsmäßige Pflicht?“ hat Bundespräsident Gustav Heinemann 1971 festgestellt (Gustav Heinemann, Bodeneigentum und Städtebau, in: Rettet unsere Städte jetzt, Neue Schriften des Deutschen Städtetages, Heft 28, Kohlhammer Verlag, Köln 1971, S.30/31). Das ist nach wie vor aktuell.
Ist der Kampf um den Boden nicht schon verloren? Praktisch alles ist privatisiert (von lateinisch „privare“ = wegnehmen, vorenthalten) und kommt nie wieder zurück in den Dienste des Gemeinwohls. Der Rest dazwischen ist dem Automobil geopfert. Und wir wundern uns, dass uns als Gesellschaft im Mahlwerk dieser raumgewordenen Egoismen und umfassenden Unwirtlichkeiten mit jeder Generation, die es nicht mehr anders kennt, unsere Mitte abhandenkommt.